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Ende der Begutachtung des Bildungsinvestitionsgesetzes - alle fordern nachhaltige Finanzierung.
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Wien. Die Neufassung des Bildungsinvestitionsgesetzes (BIG), das den Ausbau ganztägiger Schulformen bis 2033 regelt, war bis Dienstag in Begutachtung. Es stößt bei Industriellenvereinigung, beim Gemeindebund, beim Rechnungshof und vor allem bei den Pflichtschullehrervertretern auf keine ungeteilte Zustimmung.
Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) stellt den Ausbau der ganztägigen Schulformen auf neue Beine und will künftig auch Ferienbetreuung fördern. Insgesamt sollen von 2020 bis 2022 rund 203 Millionen Euro fließen - für 40 Prozent der Pflichtschüler soll es Nachmittagsbetreuung geben. Insgesamt stehen bis 2033 aus der Bankenmilliarde 750 Millionen Euro zur Verfügung.
Notwendig war die Neufassung des Bildungsinvestitionsgesetzes, weil die aktuelle 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zum Ausbau der Ganztagsschulen mit dem Sommersemester 2019 ausläuft. Bisher sind Bund beziehungsweise Länder für die Finanzierung der Unterrichts- und Lernzeit verantwortlich, der Freizeitteil fällt in die Verantwortung der Schulerhalter, und das sind bei Volks- und Mittelschulen die Gemeinden.
Und weil diese Sorge hatten, dass sie für immer auf den Kosten sitzen bleiben würden, wurden ganztägige Schulformen bisher eher zögerlich eingerichtet. Mindestens 110 Millionen Euro aus der laufenden 15a-Vereinbarung wurden deshalb erst gar nicht abgerufen. Deshalb will sich der Bund künftig mit 70 Prozent an den Personalkosten beteiligen. Allerdings soll künftig die Bevorzugung von verschränkten Angeboten mit einem Wechsel von Unterricht, Lern- und Freizeit wegfallen.
Verschränkte Ganztagsschule
Genau daran stößt sich die Industriellenvereinigung. "Dass es keine Umwandlungsmöglichkeit von getrennten in verschränkte schulische Tagesbetreuungsformen bzw. keine Auflassung außerschulischer Einrichtungen zugunsten schulischer Betreuungsformen mehr geben soll, lehnen wir ab." Die Ganztagsschule sei gerade in ihrer verschränkten Form ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Chancengerechtigkeit, Leistung und die Förderung von Potenzialen und Stärken.
Personal in eine Hand
Der Gemeindebund begrüßt in seiner Stellungnahme, dass erstmals auch Mittel für die bestehenden Betreuungsangebote sichergestellt werden. Allerdings nur bis 2022. Die Gemeinden fordern daher eine dauerhafte Finanzierungslösung. Allerdings hat sich der Gemeindebund auch ein Gutachten vom Verfassungs- und Verwaltungsjuristen Bernhard Raschauer geholt, um zu klären, ob das BIG nicht in die verfassungsgesetzliche Zuständigkeit der Schulerhalter eingreife. Denn die Gemeinden seien als Schulerhalter der Pflichtschulen für Errichtung und Erhaltung zuständig. Die Bereitstellung von Schulärzten, Betreuungspersonen Schulaufsicht zählten weder zur Errichtung noch zur Erhaltung und gehörten auch nicht zur äußeren Organisation, heißt es. Außerdem verweisen die Gemeinden darauf, dass derzeit mehrere Ebenen für verschiedenes Personal zuständig seien. "Es führt kein Weg daran vorbei, künftig sämtliches administratives und pädagogisches Personal bei einem Dienstgeber (Bund oder Länder) und die Bereitstellung der für ganztägige Schulangebote erforderliche Infrastruktur bei den Gemeinden anzusiedeln."
Der Rechnungshof (RH) begrüß, dass die Öffnung an Pflichtschulen auch in den Ferien gewährleistet sein soll, beklagt gleichzeitig, dass dies für AHS-Unterstufen nicht vorgesehen sei. Der RH warnt allerdings davor, die Anschub-Finanzierung der Tagesbetreuung bis 2033 vorzusehen, da es ansonsten zu einer komplizierten Mehrgleisigkeit (mit dem Finanzausgleich) der Finanzströme komme.
Zu wenig Geld
Mit massiver Kritik wartet die Gewerkschaft der Pflichtschullehrer auf. Der Betrag von 750 Millionen Euro bis 2033 sei "für diesen langen Zeitraum (14 Jahre!) viel zu gering dimensioniert, wenn man an die drängenden Verbesserungen der schulischen Infrastrukturen und an die damit notwendigen Personalkosten denkt".
Verwundert zeigt sich die Lehrergewerkschaft darüber, dass auch in den Ferien Betreuung geboten werden soll. Außerdem sei Schule ist in erster Linie eine Bildungsstätte und keine Aufbewahrungsstätte - um etwa Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. "Lehrerinnen und Lehrer haben die Aufgabe der Wissensvermittlung und Erziehung und sind daher aus dieser Auflistung für vorgesehene Betreuungsangebote an ganztägigen Schulformen in den Ferienzeiten bzw. an für schulfrei erklärten Tagen zu streichen."