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Vorsitzender Franz Fiedler zeigte sich zwar zur Halbzeitbilanz des Österreich-Konvents durchaus zuversichtlich, das konnte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass in vielen wichtigen Fragen auch weiterhin kein Konsens in Sicht ist.
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Am Anfang des Konvents stand die Vision eines "großen Wurfs": Von der Abschaffung der Landtage, des Bundesrates, des Bundespräsidentenamtes, der mittelbaren Bundesverwaltung, von diversen Doppelgleisigkeiten und vielem anderen mehr war im Vorfeld des Konvents viel zu lesen. An den Start gegangen ist er schließlich mit der Auflage, bis Jahresende einen Entwurf für eine Verfassungsreform zu erarbeiten, die eine kostengünstige, transparente und bürgernahe Erfüllung der Staatsaufgaben ermöglichen soll.
Nun, fast genau zur Halbzeit des Konvents steht fest, dass vieles, wenn auch nicht alles, beim Alten bleiben wird. An Landtagen, Bundespräsidentenamt und mittelbare Bundesverwaltung wird nicht gerüttelt. Der Bundesrat soll zwar bleiben, allerdings ist seine Beschickung weiter offen. Ziel ist es, ihn früher in den Gesetzgebungsprozess einzubinden.
Künftig nur mehr drei statt vier Gerichtsebenen
Ein größerer Wurf ist im Bereich der Gerichtsbarkeit zu erwarten. Hier haben die Länder auf ihr Mitspracherecht bei der Änderung von Gerichtssprengeln verzichtet - vom Preis, den sie im Gegenzug dafür verlangen werden, war zumindest gestern noch nichts bekannt. Modernisiert werden soll auch die Gerichtsbarkeit selbst, indem ihre Ebenen von derzeit vier auf drei reduziert werden. Künftig soll es ein gemeinsames Eingangsgericht geben (derzeit zwei), darüber das Rechtsmittel-Gericht und schließlich das Oberste Gericht. Auch die Staatsanwaltschaft soll angesichts ihres ständigen Kompetenzzuwachses in der Verfassung verankert werden.
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