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Viel Wirbel um die Meinl Bank

Von Kid Möchel

Wirtschaft

Anwalt beantragt U-Haft für Banker.


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Wien. Die Mega-Anlegeraffäre um die Meinl Bank und die umstrittenen MEL-Zertifikatsrückkäufe verkommt zu einer Posse.

Während die Meinl Bank Anleger klagt und beim Staatsanwalt anzeigt, gegen die sie in der MEL-Affäre vor dem Obersten Gerichtshof verloren hat, holte der MEL-Anlegeranwalt Michael Poduschka zu einem taktischen Gegenschlag aus. Der Advokat hat für einen geschädigten Unternehmer bei der Staatsanwaltschaft Wien die Verhängung der U-Haft über Julius Meinl und Bank-Vorstand beantragt. Poduschka hegt den Verdacht, dass die Bank mit der Ankündigung, wieder Immobilienpapiere anbieten zu wollen, den Haftgrund Tatbegehungsfahr bzw. Wiederholungsgefahr erfüllen könnte. Die Meinl-Banker protestieren gegen diese angebliche Unterstellung. Zur Erklärung: Gegen Meinl, Weinzierl & Co. ist ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs anhängig. Sie bestreiten die Vorwürfe.

Indes hat der OGH einen Teil einer Sammelklage des Prozessfinanziers AdvoFin gegen die Meinl Bank abgewiesen. „Die Meinl Bank freut sich zu früh, in diesem Fall ging es nur um die Rechtsgestaltung, nicht um die Sache selbst”, sagt AdvoFin-Chef Franz Kallinger, der 5500 Geschädigte vertritt. „Wir haben insgesamt zehn Sammelklagen eingebracht.” Jetzt will AdvoFin gegen die Bank wegen Arglist klagen. Laut Kallinger beträgt in dem Fall die Verjährungsfrist 30 Jahre.