Kommissar Kallas verteidigt Maßnahme. | Problem bei hohen Auslandsstrafen. | Brüssel. Die faktische Narrenfreiheit für Autofahrer auf ausländischen Straßen neigt sich in der EU dem Ende zu. "Viele glauben, dass die Verkehrsregeln nicht mehr gelten, wenn sie ins Ausland fahren", sagte Verkehrskommissar Siim Kallas. "Jetzt werden sie sehr wohl gelten."
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 13 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Denn mit der für heute, Donnerstag, erwarteten Einigung der Verkehrsminister auf den gegenseitigen Zugriff der Mitgliedsstaaten auf die Fahrzeughalter-Register zieht sich die Schlinge für Verkehrssünder zu, die in einem EU-Land gefährliche Delikte begehen. Zwar muss der EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung von Verkehrsstrafen über 70 Euro bis Juni 2011 in allen EU-Staaten umgesetzt werden.
Doch durch die Anerkennung allein ist noch lange nicht die tatsächliche Durchsetzung der Strafen gewährleistet. Dabei soll die neue Richtlinie helfen: Fährt also etwa ein Österreicher in Frankreich zu schnell, und die Strafe beträgt mehr als 70 Euro, heben die französischen Behörden den Fahrzeughalter direkt aus dem österreichischen Datenbestand aus und schicken dem Delinquenten den Strafbescheid.
Ernst wird es ab 2013
Bezahlt dieser, ist die Sache erledigt. Weigert er sich zu bezahlen, müssten die österreichischen Behörden die Angelegenheit von diesem Zeitpunkt an wie einen inländischen Fall behandeln, erklärte ein Experte der EU-Kommission. Um die Eintreibung sicherzustellen, dürfte sich Österreich das Bußgeld einstecken. Hat der Fahrzeughalter sein Auto verborgt, hat er die Möglichkeit, den tatsächlichen Lenker anzugeben, sodass diesem die Strafe zugestellt werden kann.
Ernst wird es damit wohl ab Sommer 2013: Die Zustimmung des EU-Parlaments wird in Kommissionskreisen bis Mitte 2011 erwartet, die Umsetzungsfrist beträgt zwei Jahre. Bis dahin sollten auch die letzten Nachzügler den bestehenden Rahmenbeschluss für die gegenseitige Anerkennung der Strafen umgesetzt haben. Doch könnten die Abgeordneten länger brauchen: SPÖ-Verkehrsexperte Jörg Leichtfried warnt vor "Schnellschüssen". Es müsse überlegt werden, wie etwa mit besonders hohen ausländischen Strafen umgegangen wird, die dem österreichischen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz widersprechen.