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Visum-Hürden für Ansiedlungen

Von Sophia Freynschlag

Wirtschaft

Lange Wartezeiten auf Visum für Drittstaatenbürger. | Firmen ziehen wegen strenger Beschäftigungsregeln an Österreich vorbei. | Wien. "Der Wettbewerb unter den Standorten wird immer härter", sagt Leo Hauska vom Verein Headquarters Austria. In Wien haben sich 2009 nur sieben Unternehmenszentralen angesiedelt - das sind halb so viele wie ein Jahr davor. Auch wenn die Betriebsansiedlungsagentur Austrian Business Agency (ABA) damit rechnet, dass diese Zahl heuer wieder steigt - Österreich droht als Standort für Unternehmenszentralen ins Hintertreffen zu geraten.


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"Wien ist eine große Osteuropa-Drehscheibe in zwei Richtungen: Es siedeln sich auch russische und ukrainische Firmen an, die Westeuropa von Wien aus bearbeiten", sagt ABA-Chef René Siegl. Eine neue Offensive soll mehr Headquarters aus Russland, den USA und Japan nach Österreich locken. Firmen aus Drittstaaten stehen jedoch vor großen Hürden, wenn sie Personal nach Österreich entsenden wollen.

Die Probleme beginnen, wenn Mitarbeiter ein Reise- oder ein Aufenthaltsvisum für einen Aufenthalt bis sechs Monate nach Österreich brauchen. "Es ist einer Führungskraft kaum zumutbar, vier- bis fünfmal bei der Behörde

im Ausland persönlich vorstellig zu werden", sagt Brigitte Jank, Präsidentin der Wirtschaftskammer Wien. Denn teilweise muss das Visum persönlich bei der österreichischen Botschaft im Ausland beantragt werden, viele Firmen beklagen sich laut ABA über die wochenlange Bearbeitungsdauer.

Qualifizierte ziehen vorbei

"Wir hören von Unternehmen, dass Visa in Botschaften anderer Länder wie Italien, Deutschland oder Niederlande schneller und leichter zu bekommen sind", sagt Gunka von der ABA. Da viele Mitarbeiter kurzfristig für ein Projekt entsendet werden, müsse die Genehmigung beschleunigt werden. Die Informationen sollten zudem klarer sein und auch auf Englisch zur Verfügung stehen.

Derzeit muss eine sogenannte Rotationsarbeitskraft schon beim Antrag eine Unterkunft vorweisen und darf keine Familienangehörigen nach Österreich mitnehmen - im Gegensatz zu den Schlüsselkräften. "Unternehmen können im Vorhinein aber oft schwer abschätzen, wie lange der Mitarbeiter im Land bleiben wird", sagt Gunka.

Wer einen längeren Aufenthalt plant, muss von der Bezirkshauptmannschaft oder vom Magistrat als Schlüsselkraft genehmigt werden (siehe Kasten). "Die strengen Kriterien für Schlüsselkräfte sind eine große Hürde", sagt Hauska. Eine Meinung, die auch Margit Kreuzhuber, Beauftragte für Migration und Integration der WK Österreich, teilt: "Höher qualifizierte Zuwanderer ziehen an Österreich vorbei und gehen in die USA oder nach Kanada." Auch wenn die Schlüsselkraft-Quote derzeit nicht ausgeschöpft werde, sei die Quote ein negatives Signal an ausländische Firmen.

Wissen

Damit sich Mitarbeiter aus Drittstaaten in Österreich längerfristig niederlassen können, müssen sie die Kriterien einer Schlüsselkraft erfüllen: Erforderlich sind ein konkretes Arbeitsplatzangebot, in Österreich nachgefragte Kenntnisse und ein Mindestbruttogehalt von 2466 Euro pro Monat. Für die neuen EU-Länder gilt eine Übergangsfrist bis 2011. Die Niederlassungsverordnung sieht vor, dass heuer 2450 Schlüsselkräfte zuwandern dürfen. Die von der Regierung geplante Rot-Weiß-Rot-Card, die die Kenntnisse der Zuwanderer individuell einteilt, soll laut Innenministerium noch heuer kommen.