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VKI punktet gegen Finanzfirma AWD

Von Kid Möchel

Wirtschaft

Anlegerin wurde grob sorgfaltswidrig beraten, besagt Urteil. | Das Urteil ist nicht rechtskräftig, AWD prüft Rechtsmittel.


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Wien. Das Klagsmatch des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen den Finanzdienstleister AWD geht in die nächste Runde. Doch in den fünf VKI-Sammelklageverfahren für etwa 2300 AWD-Kunden - mit einem mutmaßlichen Schaden in Höhe von 40 Millionen Euro - stehen nach wie vor nicht die konkreten Vorwürfe der angeblichen systematischen Fehlberatung im Mittelpunkt, sondern grundsätzliche Rechtsfragen. Nachdem der AWD mit seinen Einwänden gegen die Zulassung dieser Sammelklagen abgeblitzt ist, bestreitet der Finanzvertrieb die Zulässigkeit einer Prozessfinanzierung dieser Klagen. Denn der VKI hat sich für seine Klagen als Finanzier den deutschen Prozessfinanzierer Foris an Bord geholt, der ein Erfolgshonorar kassiert, aber das Prozessrisiko trägt. Anfang Dezember ist die nächste Verhandlung anberaumt.

Musterklage gewonnen

In der Zwischenzeit werden jedoch weitere Musterverfahren ausgefochten. So musste der AWD kürzlich vor dem Handelsgericht Wien (Aktenzahl 51 Cg 40/11f) eine Niederlage "wegen grob sorgfaltswidriger Anlageberatung" einstecken. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. "AWD prüft derzeit weitere rechtliche Maßnahmen in diesem Einzelfall", bestätigt AWD-Sprecher Hans-Jörg Naglschmidt. "Zudem hat einmal mehr ein Gericht festgestellt, dass der vom VKI behauptete Vorwurf der systematischen Fehlberatung für Entscheidungen im Einzelfall irrelevant ist." Das Urteil von Handelsrichterin Katharina Kutzelnigg ist deshalb brisant, weil sie den AWD wegen grober Verletzung der Beratungspflichten dazu verurteilte, die der Kundin angedienten Immofinanz-Aktien zurückzunehmen und zugleich das investierte Kapital zu ersetzen. Laut Urteil wollte die Kundin beinahe Unmögliches, nämlich "eine sichere Veranlagung mit hohen Zinsen". "Einem sorgfältig handelnden Berater hätte auffallen müssen, dass die Kundin keine Kenntnisse im Veranlagungsbereich hat", heißt es darin weiter. "Gerade weil sich der Berater an der Ausgestaltung der Beratung am Horizont des Kunden zu orientieren hat, hätte er leicht und schnell zum Schluss kommen müssen, dass Aktien keine geeignete Anlageform für diese Kundin sind." Die glaubte, einen Bausparvertrag zu haben. "Das mit den Aktien habe ich mir nicht angeschaut, ich habe ja ein Bausparen beim AWD", sagt sie vor Gericht. Über die Risikoaufklärung der Kundin konnte der AWD-Berater wenig erzählen. Aber in einer handschriftlichen Notiz hatte er festgehalten: "Das Geld soll nicht viel weniger wert werden." Zugleich hatte er bei einem Einsatz von 38.000 Euro und acht Prozent Verzinsung 253 Euro Zinsertrag pro Monat errechnet.