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Handelsgericht Wien: Bündelung der Klagen ist zulässig. | VKI vertritt 2500 Anleger mit 30 Mio. Euro Schaden. | Wien. Startschuss für eines der größten Zivilrechtsverfahren der Zweiten Republik: Das Handelsgericht Wien erklärte sich zuständig für eine Sammelklage, die der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen den Finanzdienstleister AWD angestrengt hat.
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Die Konsumentenschützer vertreten in Summe 2500 Anleger, die einen Gesamtschaden von 30 Millionen Euro geltend machen. Der Vorwurf: AWD-Berater hätten Aktien von Immofinanz und Immoeast als "sichere" Wertanlage empfohlen. Im Zuge der Finanzkrise haben diese Produkte stark an Wert verloren. Der VKI möchte den Nachweis führen, dass dahinter eine strategische Entscheidung des AWD steckt, konservativen Sparbuchsparern riskante Immobilienaktien zu verkaufen.
Den Vorwurf der systematischen Fehlberatung bestreitet der AWD vehement. Schuld an den Wertverlusten seien der Kursabsturz infolge der Finanzkrise und "die aufklärungsbedürftigen Vorgänge im alten Management der Immofinanz und Immoeast", heißt es in einer Aussendung. Fehlberatungen seien nur in Einzelfällen passiert.
"Massive Klagswellen"
Das Unternehmen will weiterhin alle Einzelfälle gesondert prüfen lassen. Man werde deshalb gegen den Beschluss des Handelsgerichtes berufen, kündigte AWD-Anwalt Christian Winternitz an. Andernfalls sieht der AWD "auch auf andere Banken und andere Anlageberater massive Klagswellen zurollen."
Ein Rekurs sei gar nicht möglich, kontern unterdesen die Kläger: "Die Verfahrensgesetze ermöglichen nicht gegen jede Entscheidung eines Gerichtes Rechtsmittel. Wenn ein Gericht seine Zuständigkeit bejaht, so ist dies nicht anfechtbar", sagt VKI-Anwalt Alexander Klauser zur "Wiener Zeitung".
Gerichtsanhängig sind bis dato zwei Teilklagen, in denen der VKI - mit Hilfe des deutschen Prozessfinanzierers Foris - die Interessen von 123 beziehungsweise 145 Anlegern mit je rund zwei Millionen Euro Schadenssumme vertritt. Die weiteren Tranchen müssten bis Mitte Juni 2010 eingeklagt werden - damit wäre jedenfalls gewährleistet, dass keine Fälle verjähren können.
Bei der ersten Teilklage entschied das Handelsgericht Wien nun aus Gründen der Zweckmäßigkeit und der "Prozessökonomie", dass die Sammelklage zulässig sei. Es handle sich dabei allerdings um einen - so Richter Oskar Straßegger wörtlich - "Grenzfall". Das Handelsgericht zeige sich mit dieser Entscheidung "sehr konsumentenfreundlich", meint dazu der renommierte Rechtsanwalt Nikolaus Pitkowitz. Die Anwendung der Sammelklage nach österreichischem Muster werde dadurch deutlich ausgeweitet.
Jahrelanger Prozess
Wird die Causa tatsächlich ausjudiziert, so könnte der Prozess etliche Jahre dauern: Die Teilklagen bündeln zwar - aus Sicht des VKI - konsistente Fälle. Dennoch müsste in jedem Einzelfall überprüft werden, ob die Anlegeransprüche berechtigt sind. Im Klartext: Hunderte AWD-Berater und 2500 Geschädigten müssten angehört werden. Entsprechend skeptisch äußert sich etwa Ex-Justizminister und Schadenersatzrechtsexperte Dieter Böhmdorfer.
Allerdings glaubt VKI-Anwalt Alexander Klauser nicht, dass es so weit kommen wird. Die Causa könnte wie ähnlich gelagerte Fälle auf einen "für beide Seiten akzeptablen Vergleich" hinauslaufen - zumal, wenn sich anhand erster Teilurteile eine klare Tendenz erkennen lasse. Die Konsumentenschützer seien jederzeit bereit, mit dem AWD Österreich, AWD Deutschland oder dem Eigentümer Swiss Life über einen außergerichtlichen Vergleich zu verhandeln.
Der AWD will sich hingegen nur in Einzelfällen, bei denen es zu einer fehlerhaften Beratung gekommen sei, gütlich einigen. VKI-Chefjurist Peter Kolba wertet das als Methode, Beratungsfehler kleinzureden und einzelne "besonders problematische Fälle wegzuvergleichen", sagte er zur "Wiener Zeitung". Er vermisse bis dato eine generelle Bereitschaft des AWD für einen Vergleich.
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