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VKI verklagt Gulet und TUI

Von Veronika Gasser

Wirtschaft

Schon Anfang Juni hatte der VKI festgestellt, dass nachträgliche Preiserhöhungen, welche Pauschalreiseveranstalter wegen der Kerosinzuschläge verlangen, unzulässig sind. Nun wird gegen Gulet und TUI Klage eingereicht.


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Obwohl viele Kunden ihre Pauschalreise schon lange gebucht hatten, stellten die Reiseveranstalter nachträglich per Brief noch Kosten zwischen 9 bis 15 Euro in Rechnung. Die Begründung lautete, der gestiegene Kerosinpreis sei den Veranstaltern wiederum von den Fluglinien aufgebrummt worden.

Für den Verein für Konsumenteninformation (VKI) steht aber fest, dass solche Zuschläge nur dann zulässig sind, wenn es eine Vereinbarung gibt und in dieser die nachvollziehbare Berechnung des neuen Preises enthalten ist. Sei dies wie bei den meisten Verträgen nicht der Fall, widersprechen die nachträglichen Preiserhöhungen dem Konsumentenschutzgesetz. Mit einer Klage gegen Gulet und TUI soll die Causa nun geklärt werden. Entscheidet das Gericht zugunsten der Reisenden, müssen die verrechneten Kerosinzuschläge an die Kunden zurückgezahlt werden, betont Sozial- und Konsumentenschutzminister Herbert Haupt, der die Klage initiiert hat. Auch laut Arbeiterkammer Niederösterreich werden Kerosinzuschläge zu Unrecht kassiert: Eine bereits gebuchte Reise darf die letzten 20 Tage vor Reisebeginn nicht teurer werden.

Die Konsumentenschützer empfehlen, einer nachträglich eingeforderten Preiserhöhung schriftlich zu widersprechen. Besteht der Reiseveranstalter aber auf Zahlung, sollte der Betrag nur "vorbehaltlich rechtlicher Klärung und Rückforderung" bezahlt werden. Der VKI nimmt Beschwerden telefonisch unter 588 77/214 entgegen.