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Volksabstimmung über EU-Grundrechtscharta

Von Heike Hausensteiner

Europaarchiv

Die Beratungen über die Charta zu den EU-Grundrechten sollen bis Ende September abgeschlossen sein. Über die Charta könnten die EU-Bürger in einer ersten EU-weiten Konsultation abstimmen.


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Ein explizit festgeschriebener Schutz von Minderheiten in Europa fehle noch und sei bisher an Ländern wie Frankreich, Spanien und Großbritannien gescheitert, berichtet SPÖ-Europasprecher Caspar Einem. Er wurde vom Nationalrat in den Konvent zu den EU-Grundrechtsverhandlungen entsandt. Ein einfaches Diskriminierungsverbot ist ihm zu wenig. "Wir werden alles versuchen", um den Schutz von ethnischen Minderheiten in die Charta hineinzureklamieren, erklärt Einem gegenüber der "Wiener Zeitung". Zumal die Regierung (nicht zuletzt unter dem Eindruck der Sanktionen) einen im EU-Vergleich hohen Standard in der Minderheiten-Frage umgesetzt hat, wie der Weisenbericht festhält.

Der erste Schritt sei eine Proklamation über die EU-Grundwerte beim EU-Rat von Nizza im Dezember, so Einem. Eine EU-Verfassung dürfte es allerdings nicht vor 2003/2004 geben, jedenfalls aber vor der EU-Erweiterung. SPÖ wie Grüne wollen die Grundrechtscharta einer Volksabstimmung unterziehen. EU-Abg. Johannes Voggenhuber: "Es ist bedrückend zu sehen, wie man darum kämpfen muss."