In einem Verfahren will die Volksanwaltschaft etwaige Behördenfehler im Vorfeld des Wien-Attentats aufzeigen.
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In die Diskussion um etwaige Ermittlungspannen bei Österreichs Verfassungsschützern schaltet sich nun auch die Volksanwaltschaft ein. Volksanwalt Walter Rosenkranz kündigte am Dienstag ein amtswegiges Prüfverfahren an. Das ist insofern auch politisch brisant, da Rosenkranz früher FPÖ-Klubobmann war.
Knapp bevor die ÖVP in einer Pressekonferenz Kritik gegen den früheren Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) am Zustand des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) äußerte, kündigte Rosenkranz die Prüfung der Volksanwaltschaft an. Man agiere dabei als "Kontrollorgan des Parlaments", betonte Rosenkranz in einer Aussendung. Es müsse Klarheit geschaffen werden, wenn der Verdacht im Raum stehe, "dass fehlerloses Agieren durch die zuständigen Behörden und die daraus resultierenden Maßnahmen seitens der Justiz den Terroranschlag verhindern hätte können", erklärte er.
Die Volksanwaltschaft wird vor allem drei Punkte unter die Lupe nehmen. Erstens die Vorgänge rund um den versuchten Munitionskauf des späteren Attentäters F. im Juli in der Slowakei. Damals war der IS-Anhänger nach einer vorzeitigen Haftentlassung im Dezember 2019 noch unter Auflagen in Freiheit. Es gehe um die Frage, welche Reaktionen die Mitteilung der slowakischen Behörden beim BVT ausgelöst haben, so Rosenkranz.
Zweitens wird die Überwachung des Attentäters durch den Verfassungsschutz untersucht, nachdem es Hinweise aus Deutschland über "Vernetzungstreffen" mit Islamisten aus Deutschland und der Schweiz gegeben hat. Es stelle sich die Frage, warum die Überwachung des späteren Terroristen danach dennoch abgebrochen wurde, erklärt der Volksanwalt.
Einsicht in Akten in den Dienststellen
Drittens wird auch dem Verdacht nachgegangen, dass eine seit mehr als einem Jahr vorbereitete Aktion gegen den radikalen politischen Islam verraten worden sein soll. Diesbezüglich werde die Volksanwaltschaft entsprechende Akten einsehen, so Rosenkranz. Weil Unterlagen und Informationen zu all diesen Punkten der Geheimhaltung unterliegen, würden die Prüforgane der Volksanwaltschaft die Akten in den Räumlichkeiten der Dienststellen sichten, kündigte Rosenkranz an. Er "garantiere" eine "rasche und lückenlose Aufklärung", versicherte der Volksanwalt.