zuständigkeit auf ausgegliederte Rechtsträger, ähnlich der Zuständigkeit des Rechnungshofes. Diese Anregungen zur Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft sind nicht neu. | Wortgleich finden sie sich schon im 19. und im 20. Bericht. | Die Grünen haben die Vorschläge der Volksanwaltschaft zum Anlaß genommen, einen entsprechenden Initiativantrag einzubringen. Konkret geht es darin um ein Initiativantragsrecht für die | Volksanwaltschaft, die Umsetzung legistischer Anregungen der Volksanwaltschaft und das Anwesenheitsrecht von Volksanwälten in den Ausschüssen des Nationalrates. | Das LIF hat, ebenfalls mittels Initiativantrag, die Erweiterung der Kontrollzuständigkeit der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Rechtsträger, Fonds, Stiftungen und Anstalten gefordert. Außerdem | will das LIF einen anderen Bestellmodus für Volksanwälte anregen. Bisher haben nur die drei stärksten im Nationalrat vertretenen Fraktionen ein Vorschlagsrecht, künftig sollten alle | Parlamentsparteien die Volksanwälte vorschlagen können. | Im Verfassungsausschuß wurde nun zur intensiveren Behandlung dieser beiden Anträge ein eigener Unterausschuß eingesetzt. "Pharisäerhaft" bezeichnete die Vorsitzende des LIF, Heide Schmidt, in der | Nationalratsdebatte diese Vorgangsweise. Just an dem Tag, an dem die Regierungsparteien nicht bereit waren, einen Unterausschuß zur weiteren Diskussion des "Demokratiepaketes" · einer weit | wichtigeren und umfangreicheren Materie · zuzulassen, habe man quasi als Alibiaktion den Unterausschuß für die beiden Anträge zum Volksanwaltschaftsgesetz eingesetzt, so Schmidts Vorwurf. | LIF kontra Grüne | Vehement kritisierte Schmidt auch das von den Grünen geforderte Initiativantragsrecht für Volksanwälte. Wörtlich sagte sie: "Ich halte davon gar nichts". Die Volksanwaltschaft sollte aus ihrer | Sicht "jene legistischen Anregungen geben, die sie für notwendig hält, und diese dann dem Parlament vorlegen. Nur dann liegt es am Parlament und den Mehrheiten im Parlament, dara
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Der Bericht der Volksanwaltschaft macht alle Jahre wieder eines deutlich: Der Bürger ist der Bürokratie nicht mehr ganz hilflos ausgeliefert. Zahlreiche, von der Volksanwaltschaft dokumentierte
Fälle zeigen vor allem eines: Widerstand ist möglich.
Ein Beispiel: Zum Thema Waffenverbot verkündete Innenminister Karl Schlögl via Fernsehen: "Mir wäre lieber, die Österreicher würden sich als Waffe einen Pfefferspray zulegen". Ein Oberösterreicher
vernahm's und wollte in Erfahrung bringen, wo man Pfeffersprays erwerben könne. Er schrieb einen Brief an das Innenministerium und erhielt auch tatsächlich wenige Tage später eine Antwort · und einen
Erlagschein. Für die Auskunft, daß Pfeffersprays in Waffenhandlungen zu beziehen sind, verrechnete das Innenministerium eine Gebühr von 180 Schilling. Verärgert über diesen Nepp, wandte sich der
Oberösterreicher an die Volksanwaltschaft, mit deren Hilfe er die zu Unrecht geforderte Gebühr zurückerstattet bekam. Die Volksanwaltschaft klärte das Innenministerium darüber auf, daß das
Auskunftspflichtgesetz eine Gebührenbefreiung für Auskünfte in Angelegenheiten der Sicherheitsverwaltung vorsieht. Für alle anderen schriftlichen Auskünfte kann eine Gebühr verrechnet werden;
mündliche, bzw. telefonische Anfragen sind hingegen gratis. Ein typischer Fall für den Volksanwalt, so wie er in der Praxis viele hunderte Male pro Jahr vorkommt. Typisch an diesem Fall ist jedoch
nicht nur, daß der Bürger dank der Initiative der Volksanwälte zu seinem Recht kommt, sondern auch, daß der Fall zum Anlaß genommen wird, eine legistische Änderung vorzuschlagen. Im Zusammenhang mit
dem geschilderten Fall fordert Volksanwältin Ingrid Korosec die Änderung des Gebührengesetzes. Für Volksanwältin Korosec ist die "Vergebührung schriftlicher Anfragen nicht nur antiquiert, sondern
auch im Hinblick auf eine moderne Verwaltung (Stichwort E-mail) schlichtweg unverständlich".
Mehr Kompetenzen
Immer häufiger registrieren die Volksanwälte Beschwerden über die Gesetze selbst, und nicht bloß über deren Vollzug. Doch bei schlecht formulierten Gesetzen ist auch die Volksanwaltschaft als
"nachprüfende" Behörde machtlos. So mehren sich die Fälle, die nicht mehr korrigierbar seien. Deshalb fordern die Volksanwälte schon seit Jahren, in die Gesetzgebung eingebunden zu werden. Konkret
verlangen sie die
Õ Gesetzliche Verankerung der Möglichkeit der Volksanwaltschaft zur Erstellung von legistischen Anregungen an den Nationalrat
Õ Teilnahme der Volksanwälte an den Verhandlungen der Ausschüsse (Unterausschüsse) des Nationalrates und des Bundesrates und die
Õ Erweiterung der Kontroll