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Volksbegehren für eine Steuer?

Von WZ-Korrespondentin Martyna Czarnowska

Europaarchiv

Unionsbürger können ab 1. April europäische Bürgerinitiative starten.


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Brüssel. Gegen Atomkraft oder für die EU-weite Legalisierung von Ehen zwischen Homosexuellen. Für mehr Bildungschancen oder die Einführung eines Tages zur Bekämpfung der Fettleibigkeit. An Ideen für eine europäische Bürgerinitiative mangelt es jetzt schon nicht - auch wenn eine solche erst ab dem Wochenende starten kann. Nach längerem Tauziehen um die Anforderungen wird es ab 1. April für EU-Bürger möglich, direkt Einfluss auf die Gesetzgebung in der Europäischen Union zu nehmen oder es zumindest zu versuchen.

Wenn sich nämlich mindestens eine Million Menschen in sieben EU-Ländern finden, die mit ihrer Unterschrift ein Anliegen unterstützen, muss sich die EU-Kommission in Brüssel damit befassen und eventuell mit einer Gesetzesinitiative reagieren. Das erste europäische Volksbegehren ist bereits vorbereitet - und es beschäftigt sich mit Wasser. Einbringen wird es am 1. April die Europäische Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst. "Wasser ist ein Menschenrecht", deklarieren die Organisatoren und fordern die EU dazu auf, dieses Recht in der europäischen Gesetzgebung zu verankern. Die Versorgung mit Wasser, aber auch das Abwassersystem müssten als öffentliches Gut angesehen werden und nicht als eine Ware, die privatisiert werden könne.

Nach der Einreichung muss die EU-Kommission innerhalb von zwei Monaten prüfen, ob das Anliegen zulässig ist, und danach haben die Organisatoren ein Jahr Zeit, die Unterschriften zu sammeln. Diese müssen die einzelnen Staaten verifizieren, und dann ist wieder die Kommission an der Reihe: Sie untersucht das Begehren, kann die Initiatoren empfangen und eine öffentliche Anhörung im EU-Parlament ansetzen.

Zwist um neue Geldquellen

Doch könnte das neu geschaffene Instrument der Mitsprache nicht nur Verbänden oder Einzelpersonen dazu dienen, ihren Vorschlägen Nachdruck zu verleihen. Auch für Politiker scheint es attraktiv zu sein. So hat der österreichische Bundeskanzler Werner Faymann schon im Vorjahr eine Bürgerinitiative für ein Ende der Atomkraft-Nutzung in Europa angeregt. Und erst vor kurzem suggerierte er, dass ein Volksbegehren auch zur Einführung einer Steuer auf Finanztransaktionen möglich wäre.

Für solch eine Abgabe auf Finanzgeschäfte werben nicht nur Österreich und Deutschland sondern auch eine Reihe weiterer EU-Staaten. Doch ist auf der anderen Seite die Ablehnung derart heftig, dass eine Einigung aller Länder außer Sichtweite ist.

Ein Volksbegehren zur Finanztransaktionssteuer, die etliche Unionsbürger befürworten, würde den Druck auf die Gegner der Abgabe erhöhen, findet auch EU-Parlamentspräsident Martin Schulz. Es wäre zumindest einen Versuch wert, auf diese Art einen Beitrag zur Lösung der Finanzkrise zu leisten, erklärte der Sozialdemokrat auf einer Pressekonferenz.

Doch auch wenn die meisten EU-Abgeordneten ebenfalls für die Einführung der Steuer plädieren, teilen nicht alle Schulz’ Meinung über die Verknüpfung des Themas mit der Bürgerinitiative. Ein Volksbegehren zur Finanztransaktionssteuer habe derzeit wenig Sinn, meint etwa Hannes Swoboda, der Vorsitzende der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, zur "Wiener Zeitung". "Allerdings gibt es andere wichtige Bereiche, wo das möglich ist, etwa bei Jugendbeschäftigung", ergänzt er.

Swoboda weist darauf hin, dass Bürgerinitiativen die Absicht haben, einen Kommissionsvorschlag zu erreichen. Den gibt es zur Transaktionssteuer aber bereits. Die Brüsseler Behörde setzt sich für eine europaweite Besteuerung ein. Auf diese Art möchte sie Geld für den gemeinsamen Haushalt der Union lukrieren.

Das würde auch in die Zuständigkeit der Kommission fallen, betont der Vizepräsident des EU-Parlaments, Othmar Karas. Über ihre eigene Steuerpolitik entscheiden die Länder hingegen selbst. Und wenn es den Staaten lediglich darum gehe, zusätzliche Mittel für ihre jeweiligen Budgets zu gewinnen, dann sei der Ruf nach einer europäischen Bürgerinitiative nicht mehr als ein "politisches Manöver", sagt der ÖVP-Mandatar.

So sei fraglich, ob ein Volksbegehren das geeignete Mittel für die Einführung der Steuer wäre. Die Kommission darf nämlich nur über Belange entscheiden, die tatsächlich europaweit geregelt werden können. Ob das bei der Abgabe auf Finanzgeschäfte der Fall ist, muss sie erst prüfen.