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Volksbegehren "Stopp dem Postraub": Ein Erfolg, wo keiner mehr nötig war

Von Katharina Schmidt

Analysen

Gerade einmal 2,23 Prozent der Wahlberechtigten haben sich am Volksbegehren "Stopp dem Postraub" beteiligt. Damit steht die von der Christgewerkschaft FCG initiierte Aktion auf Platz 28 von 33 Volksbegehren. Die geringe Beteiligung ist der Urlaubszeit geschuldet, aber auch der kaum vorhandenen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Die Initiatoren führen das auf die Post-Geschäftsführung zurück, die Werbung in Filialen unter Androhung der Entlassung verbot. GÖD-Chef Fritz Neugebauer nennt dies "demokratiepolitisch eine Sauerei der Sonderklasse".


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Auf der anderen Seite wird sich die FCG fragen müssen, wie sinnvoll die Aktion war. Vordergründig war sie ein Erfolg, denn die für eine Behandlung im Parlament nötige 100.000er Grenze wurde überschritten. Doch ein Blick hinter die Kulissen zeigt, dass das Postmarktgesetz, das vergangene Woche den Ministerrat passiert hat und gegen das "Stopp dem Postraub" agierte, die Post nicht über Gebühr ausraubt.

Hauptargument der FCG ist, dass das Gesetz die Schließung aller Postämter ermöglichen würde. Im Gesetz finden sich aber klare Regeln für die Schließung von Postämtern beziehungsweise deren Ersatz durch Postpartner. Dies ist nur dann möglich, wenn die Post beweisen kann, dass ein Standort nicht dauerhaft kostendeckend erhalten werden kann. Zudem muss im Einvernehmen mit der Gemeinde eine Alternative gefunden werden.

Ein weiterer Punkt, den die Gewerkschaft ins Treffen führt, ist der fehlende Kollektivvertrag für alle Postdienstleister. Den gibt es zwar tatsächlich nicht, im Postmarktgesetz ist aber festgehalten, dass in jedem Fall nach einem KV vorgegangen werden muss.

Gleichzeitig hat die Post versprochen, dass es zu keinen Kündigungen kommen soll: Aufgelöst werden nur Kleinstfilialen; deren Mitarbeiter werden in umliegende Filialen versetzt. Dies müsste angesichts der Bedrohung durch die Postmarktliberalisierung 2011 eigentlich dem ureigensten Interesse der Gewerkschaft entsprechen. Die Liberalisierung wird - der Konflikt zwischen schwarzer Wirtschaftskammer und schwarzem Finanzministerium als Eigentümervertreter (die Republik hält 52 Prozent an der Post) macht es deutlich - ohnehin so weit wie möglich hintangehalten. So hat die Post bis Ende 2012 Zeit, die Hausbriefkästen auszutauschen, was die Privaten zwei Jahre länger an der Zustellung hindert. Im Gegenzug - ein Grund, warum beide Seiten ein "Rosinen-Picker-Gesetz" orten - wurde der Mindestumsatz, ab dem Private in den Universaldienstfonds, der die Versorgung gewährleistet, einzahlen müssen, nach oben lizitiert. Lag dieser ursprünglich bei 250.000 Euro, ist es jetzt eine Million.

Spannend ist, wie das Gesetz nach dem FCG-Volksbegehren von den ÖVP-Parteikollegen im Parlament behandelt wird.

Siehe auch:Das Ergebnis des Volksbegehrens

+++ Und es war doch kein Flop