Zum Hauptinhalt springen

Volksgruppengesetz vor Umgestaltung?

Von Martyna Czarnowska

Politik

Die "25-Prozent-Klausel" sei verfassungswidrig. Mit diesem Erkenntnis hob der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die so genannte Ortstafelregelung im Volksgruppengesetz auf. Die Festlegung auf einen neuen Prozentsatz ist allerdings nicht notwendig.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 22 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Es sei ein Verstoß gegen die Verfassungsbestimmung des Art. 7 des Staatsvertrages von Wien. So lautete die Begründung, als der VfGH im Dezember des Vorjahres die 25-Prozent-Klausel im Volksgruppengesetz aufhob.

Von Ziffern keine Rede

Denn laut Verfassung wird in den "Verwaltungs- und Gerichtsbezirken Kärntens, des Burgenlandes und der Steiermark mit slowenischer, kroatischer oder gemischter Bevölkerung (.) die slowenische oder kroatische Sprache zusätzlich zum Deutschen als Amtssprache zugelassen. In solchen Bezirken werden die Bezeichnungen und Aufschriften topographischer Natur sowohl in slowenischer oder kroatischer Sprache wie in Deutsch verfaßt."

Von einem bezifferbaren Bevölkerungsanteil ist keine Rede - erst im Volksgruppengesetz von 1976. Letzterem zu Folge seien zweisprachige Aufschriften nur in jenen Gebieten anzubringen, in denen sich 25 Prozent der Bevölkerung zur Volksgruppe bekennen.

Volksgruppen-VertreterInnen hatten dies jahrzehntelang als zu hoch angesetzt kritisiert. Hinzu kommt, dass in Kärnten die Verwendung des Slowenischen als Umgangssprache zurückgeht, wie aus den Daten der Volkszählung 2001 hervorgeht. Insgesamt gaben 12.586 KärntnerInnen an, Slowenisch zu verwenden - um 9,9 Prozent weniger als im Jahr 1991.

Vorschlag: 10 Prozent

Doch diese Zahlen sind nicht die alleinigen, die es zu berücksichtigen gilt. Vielmehr müsste eine Entwicklung über einen längeren Zeitraum betrachtet werden. Daher schlägt der VfGH vor, jene Gebiete "als "Verwaltungsbezirk mit gemischter Bevölkerung" gemäß Art. 7 des Staatsvertrages zu qualifizieren", die "auf Grund der Ergebnisse der Volkszählungen über einen längeren Zeitraum betrachtet einen Minderheitenprozentsatz von mehr als 10 Prozent aufweist".

Eine Festlegung auf einen bestimmten Prozentsatz ist allerdings nicht notwendig. So könnte die Bundesregierung die Topographieverordnung - und damit die Liste der Gebietsteile, die zweisprachig zu beschildern sind - ergänzen, meint Verfassungsjurist Dieter Kolonovits. Ein "Mindestmaß an Klarheit" im Gesetz fordert wiederum Staatsrechtler Günther Winkler. Daher sei eine Neuregelung genau zu überlegen. Eine Möglichkeit wäre für ihn, das Volksgruppengesetz durch die Festlegung einer neuen Prozentklausel umzugestalten.