Zum Hauptinhalt springen

Vom Abwehrrecht zur Eingriffspflicht

Von Matthias G. Bernold

Wirtschaft

Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 21 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Historisch betrachtet handelt es sich bei den Grund- und Freiheitsrechten um politische Forderungen gegenüber dem Staat und dessen unumschränkter Gewalt. Wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung und Gestaltung der Grund- und Freiheitsrechte hatten vor allem die Unabhängigkeitsbestrebungen der Siedler in den nordamerikanuischen Kolonien im 18. Jh. (Bill of Rights of Virginia, 1776) sowie die Erklärung der "Menschen- und Bürgerrechte" (26.8.1789) in Frankreich.

In Österreich wurden die Grundrechte im Gefolge der Revolution von 1848 erstmals in der Pillersdorff'schen Verfassung festgeschrieben, die eine Reihe von liberalen Ansätzen (darunter auch die Abschaffung der Zensur) enthielt. Einen umfangreichen Grundrechtskatalog enthielt auch der Kremsier Entwurf, der zwar - wegen der Niederschlagung der Revolution und der Auflösung des Reichstags - niemals in Geltung trat, für die Entwicklung der Grundrechte aber richtungsweisend war. Die am 7. März 1849 publizierte Oktroyierte Verfassung nahm einige Gedanken des Kremsier Entwurfs auf - sie sollte jedoch nicht von langer Dauer sein.

Das Sylvesterpatent 1851 und die damit einher gehende Festigung des Systems des Neoabsolutismus brachte einen empfindlichen Rückschritt für die Normierung der Grundrechte. Das Regime unter Kaiser Franz Joseph stützte sich auf die Bürokratie, die katholische Kirche und - vor allem - die Armee. Unter dem Eindruck verlorener Kriege, der finanziell prekären Lage und unter innen- wie außenpolitischem Druck sahen sich die konservativen Kräfte zu einer Hinwendung zur konstitutionellen Regierungsform gezwungen. Auf das Okotoberdiplom 1860 folgten im Jahre 1862 die Gesetze vom 27.10. zum Schutz der persönlichen Freiheit und zum Schutz des Hausrechts. Beide Bestimmungen gingen im Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger 1867 auf, das auch heute noch adaptiert in Kraft steht. Weitere Rechtsquellen sind internationale Verträge wie die Menschenrechtskonvention, die EU-Grundrechtecharta, die Kinderrechts- oder die Bioethikkonvention.

Waren die klassisch-liberalen Grundrechte ursprünglich als Abwehrrechte gegen den Staat konzipiert, die die individuelle Freiheitssphäre schützen sollten, führte die Entwicklung des demokratischen Gedankens zur Ausbildung politischer Rechte, die dem einzelnen einen Anspruch auf Mitbestimmung im Staat einräumen. Die dritte Gruppe moderner Grundrechte sind die sogenannten sozialen Grundrechte, die soziale Mindeststandards festlegen (z.B. das Recht auf gesundheitliche Versorgung, das Recht auf Wohnung, das Recht auf Bildung).

*******

Der Konvent im Internet

Was sich im Österreichkonvent abspielt, lässt sich - mit etwas Zeit und Geduld - im Internet nachlesen. Die offizielle Seite mit Ausschussberichten findet sich unter http://www.konvent.gv.at. Die meisten politischen Parteien stellten ihre Positionen auf ihre Webseiten: www.oevp.at/konvent, www.grundrechtsforum.spoe.at, www.gruene.at