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Vom Familienhärtefonds sind die ärmsten Kinder ausgeschlossen

Von Martina Madner

Politik
Die Sorge vor Jobverlust, Armut und Unsicherheit, was die eigene finanzielle Situation angeht, wächst in der Krise.
© Ben Wicks, Unsplash

Die Richtlinie des Arbeitsministeriums zeigt, dass eine Job vor der Krise Voraussetzung ist, jene mit Mindestsicherung oder Sozialhilfe keinen Anspruch haben.


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80.000 Kinder leben in Familien mit Sozialhilfe oder Mindestsicherung. Mehr als ein Viertel dieser Kinder leidet unter Feuchtigkeit in der Wohnung, ein Fünftel hat nur dunkle Räume, fast zwei Drittel dieser Wohnungen sind überbelegt: Das bedeutet schon in normalen Zeiten besondere Enge -  mangels Kindergarten, Schule und Bewegungsfreiheit auf Spielplätzen nun in Corona-Zeiten aber besonders.

In Zahlen heißt das laut Statistik Austria: Jedem Familienmitglied in einer solchen Wohnung stehen im Durchschnitt nur 14,2 Quadratmetern pro Kopf zur Verfügung – Küche, Bad, WC und Gang sind da eingerechnet. Sonst hat jedes Familienmitglied 33,4 Quadratmeter zur Verfügung. Günstiges Essen in der Schule oder im Kindergarten fehlt. Dazu belasten zusätzliche Handy- und Online-Kosten jene im "Home Schooling". Computer anzuschaffen ist ohnehin für viele nicht möglich. Unterstützungssysteme außerhalb der Kernfamilie wie Großeltern, Jugendzentren oder Lerngruppen sind – wegen der Ansteckungsgefahr oder weil geschlossen – weggebrochen, "Einkommensarme also immens gefährdet", sagt Martin Schenk, Sprecher der Armutskonferenz.

Kinder in Mindestsicherung zählen nicht zu Härtefällen

Die Situation ist angespannt. Die Regierung hat mit dem dritten Covid-19-Gesetzespaket einen Familienhärteausgleich von einmalig 30 Millionen Euro auf dem Familienlastenausgleichsfonds zur Verfügung gestellt, "um außergewöhnlichen Notlagen begegnen zu können", hieß es aus dem Sozialministerium: "Der Fokus der Maßnahmen liegt auf jenen Gruppen, die akut einen starken Einkommensverlust erleiden oder in Gefahr sind in eine akute Notlage zu geraten." – "Mit diesen Mitteln sollen Familien mit Kindern rasch und unbürokratisch eine finanzielle Unterstützung zur Bewältigung von Mehraufwendungen aufgrund der Pandemiefolgen erhalten können", steht im bereits beschlossenen Gesetz.

Die Richtline von Arbeitsministerin Christine Aschbacher liegt nun vor – und es zeigt sich, dass Mittelschichtsfamilien mit Kindern "rasch und unbürokratisch eine finanzielle Unterstützung zur Bewältigung von Mehraufwendungen bzw. Einkommensausfällen aufgrund der Pandemiefolgen" – mit einem Einkommen von nunmehr je nach Familiengröße, aber maximal 3600 Euro bis zu 1200 Euro pro Monat gewährt wird. Für die Einkommensärmsten aber, die Familien mit Kindern, die in Mindestsicherung oder Sozialhilfe leben, gibt es genau das nicht.

Denn bei den Voraussetzungen ist festgehalten, dass zumindest ein Elternteil, der vor dem 28. Februar 2020 noch einer Erwerbsarbeit nachging, erst danach arbeitslos wurde oder Kurzarbeit ging. Auch Selbstständige, die beim Härtefallfonds der Wirtschaftskammer Hilfe ansuchen mussten, zählen dazu. Die Reduktion des Familieneinkommens muss infolge der Corona-Krise erfolgt sein. Mehrkosten, die auch für jene in Sozialhilfe oder Mindestsicherung entstehen, sind dagegen nicht berücksichtigt.

Kinder in Mindestsicherung zählen nicht zu Härtefällen

Familien, die für den Lebensunterhalt Mindestsicherung oder Sozialhilfe benötigen, werden "aus dem Familienhärtefond hinausdefiniert", sagt Martin Schenk, Sprecher der Armutkonferenz. "Alle Working Poor, die wegen ihres geringen Einkommens als Aufstocker Geld aus der Sozialhilfe zum Beispiel für die Miete brauchen, ebenfalls nicht." Auch geringfügig Beschäftigte, die mehrheitlich in der aktuellen Krise einfach den Job verlieren und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, seien von allen Förderungstöpfen der Regierung ausgeschlossen.

Zu den nicht Berücksichtigten gehören auch Kinder von Alleinerziehenden mit gekürztem Unterhalt, weil der getrennt lebende Elternteil den Job verloren hat oder in Kurzarbeit ist. Genauso wenig gehören Menschen mit Behinderung mit erhöhter Familienbeihilfe zu den Anspruchsberechtigten. "Gerade Menschen mit Behinderungen, die keine Angehörige haben, sind durch die Krise besonders belastet", sagt Schenk. "Wir brauchen einen funktionierenden Schutzschirm für Menschen in Not - keinen mit Löchern, der Hunderttausende im Regen stehen lässt."