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Vom Geschlecht im Gesetzestext

Von Martyna Czarnowska

Politik

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Frauenminister Herbert Haupt macht sich Sorgen. Sollten doch die Leitlinien des Gender Mainstreaming alle Bereiche der Politik durchfluten. Inklusive Gesetzestexte. Und nun das: In den Begutachtungsentwürfen der Wettbewerbsrechtsnovelle und der Kartellgesetz-Novelle ist geschlechtergerechter Sprachgebrauch weit und breit nicht in Sicht! Das Sozialministerium sah sich zum Eingreifen bemüßigt und tat dies mittels kritischer Stellungnahme. Angeprangert wird, dass in den Entwürfen "wieder eine rein männliche Wortwahl gewählt wurde". Von "Bestellung des Generaldirektors", "Leiter der Geschäftsstelle" oder "Bundeskartellanwalt" ist da ausschließlich die Rede. Daher werden das Wirtschafts- und Arbeitsministerium sowie das Justizministerium um eine Ausdrucksform ersucht, "die beiden Geschlechtern gerecht wird".

So löblich das Engagement des Sozialministeriums nach außen erscheinen mag, so ist es im eigenen Haus um geschlechtergerechte Schreibweise nicht allzu gut bestellt. Immerhin haben die Grünen schon mehrmals darauf hingewiesen, dass die Regierungsvorlage zum Kinderbetreuungsgeldgesetz männlicher Wortwahl keineswegs abhold sei. In dem Entwurf ist großteils von "Leistungsbeziehern" die Rede. Und das in einem Land, wo sich die Zahl der Väter, die in Karenz gehen, beinahe im Promillebereich bewegt.