Ausländischen Jagdpächter können derzeit aufgrund einer Sondergenehmigung problemlos nach Österreich einreisen.
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Seit Anfang Mai dürfen Ausländer, die in Österreich ein Jagdrevier gepachtet haben, ohne Covid-19-Test und auch ohne Einhaltung einer 14-tägigen Quarantäne je nach Bedarf ein- und wieder ausreisen.
Den Anfang machte die Interessensgemeinschaft "Jagd Österreich". In einer Aussendung bedankte man sich beim Innenministerium für die rasche Lösung des Problems im Sinne der Jägerschaft. Kurze Zeit später freute man sich in Tirol darüber, dass Vorarlberg hier stellvertretend für alle anderen Bundesländer die Initiative ergriffen und in Corona-Zeiten einen gesetzlich praktikablen Weg aufgezeigt hätte.
Innenminister? Vorarlberg? Coronagesetzgebung? Im Innenministerium bestätigt man, dass sich das Land Vorarlberg an Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) gewandt hätte. "Dieses Prozedere ist durchaus üblich. Wir bekommen laufend Vorschläge, was praktikable Lösungen für einzelne Interessengruppen betrifft", sagt Gerald Hesztera, Stabschef des Innenministers. Man hätte diesen Vorstoß als schlüssig empfunden und an Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) weitergeleitet. Dieser wiederum hätte dann das "Rollout" veranlasst. Und zwar für sämtliche Bundesländer, nicht nur für Vorarlberg.
Wünsch Dir was!
Beim Land Vorarlberg war zumindest einer schon mal nicht involviert, nämlich Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP). Wallners Pressesprecher Simon Kampl verweist auf Landesrat Christian Gantner (ÖVP), unter dessen Zuständigkeit unter anderem Innere Sicherheit und Jagd fallen. Dessen Pressesprecher Alwin Denz wiederum erklärt auf Anfrage der "Wiener Zeitung", dass es in der Causa primär um Rechtssicherheit ginge.
"Rechtlich gesehen tragen Jagdpächter die verwaltungsrechtliche und verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung für ihren Jagdbetrieb", sagt Denz. Ein Jagdpächter, der seiner Verantwortung nicht nachkäme - etwa weil er an der Einreise nach Österreich gehindert werde, könne zu einem Problem werden. Deshalb sei man an Innenminister Nehammer herangetreten.
Die Anmerkung, dass ein ausländischer Jagdpächter, der sehr viel Geld dafür bezahlt, in Vorarlberg jagen zu dürfen, in der Regel auch mindestens einen (inländischen) Jäger beschäftigt, der in Abwesenheit des Pächters für das Revier verantwortlich zeichnet, zumal ein solcher ab einer gewissen Reviergröße ohnehin gesetzlich vorgeschrieben wäre, pariert Denz mit einem Vergleich: "Das ist so wie mit dem Geschäftsführer und der Sekretärin. Die erledigt auch einiges für ihn, kann ihn aber nicht ersetzen."
Etwas eleganter formuliert man das bei "Jagd Österreich": "Die Jagd- beziehungsweise Revieraufseher sind vertraglich nicht zur Erfüllung des Abschussplans verpflichtet und werden daher auch nicht von der Behörde bei Nichterfüllung zur Verantwortung gezogen. Jagdschutzorgane beziehungsweise Revieraufseher sind zum Schutz der Jagd vorgesehen und dürfen nicht zur Abschussplanerfüllung beitragen", sagt Pressereferent Lutz Molter.
Öffentliches Interesse
Die Formulierung "gewerbsmäßiger Berufspendler" hört man dort auch nicht so gern: "Die Jagd ist als systemrelevant einzustufen. Jägerinnen und Jäger agieren mit ihren meist ehrenamtlichen Tätigkeiten im öffentlichen Interesse und leisten einen wichtigen und unabdingbaren Beitrag für die Gesellschaft. Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem die Kontrolle und Vorbeugung der Ausbreitung von Tierseuchen (TBC, ASP, usw.) sowie die bestmögliche Reduktion von Wildschäden. Dies ist nicht nur für die Land- und Forstwirtschaft, sondern die gesamte Gesellschaft von großer Bedeutung", sagt Molter.
500 Jagdpächter betroffen
Für wen also wurde nun diese Verordnung beschlossen: In Österreich gibt es aktuell knapp 12.200 Jagdreviere. Etwas über 500 Reviere sind an "Jagdausübungsberechtigte" verpachtet, die ihren Wohnsitz im Ausland haben. Der Schwerpunkt liegt im Westen Österreichs, also in Tirol mit 300 von 1300 Revieren und Vorarlberg mit 134 von 499. Die übrigen Bundesländer haben nur sehr wenige Jagdausübungsberechtigte ohne Wohnsitz in Österreich: nämlich Salzburg mit 38, Kärnten mit 20, die Steiermark mit 18, Ober- und Niederösterreich mit jeweils vier, das Burgenland mit drei und Wien mit keinem einzigen.
Dass die ausländischen Pächter nun aufgrund dieser sehr freizügig gehandhabten Ein- und Ausreisemöglichkeiten nach Österreich, eben nicht, so wie man sich das als Laie so vorstelle, lustige Jagdgesellschaften abhalten würden, sei schon aufgrund der geltenden Corona-Gesetze ausgeschlossen, heißt es dazu von "Jagd Österreich". "Gesellschaftsjagden sind weiterhin nicht möglich und bisher wurde seitens der Regierung noch kein Zeitraum bekanntgegeben, ab wann diese Form der Jagdbewirtschaftung wieder möglich ist", sagt Molter.
Gesellschaftsjagden möglich
Die Information aus dem Innenministerium wird "Jagd Österreich" freuen. Detlef Polay, Sprecher des Krisen- und Katastrophenmanagements im Innenministerium, sieht nämlich keinen Grund, wonach Gesellschaftsjagden nicht ab sofort möglich wären: "Laut Paragraph 10 der neuen Covid-19-Lockerungsverordnung ist ein Zusammentreffen von maximal zehn Personen, deren Ziel geistige Unterhaltung, Belustigung und körperliche Ertüchtigung ist, seit 1. Mai wieder zulässig." Auch wenn das Thema Jagd nicht ausdrücklich erwähnt werde, würde das, so Polay, "nach Rücksprache mit dem Gesundheitsministerium" auch für Gesellschaftsjagden bis zu dieser Personenzahl gelten.
Der ausländische Jagdpächter dürfe dann halt nur neun österreichische Jäger oder neun weitere ausländische Jagdpächter mit einem Revier in Österreich einladen. Am Rande einer Pressekonferenz am Mittwoch erklärte Gesundheitsminister Rudolf Anschober, "dass man sich diesen Erlass nochmals anschauen werde."