BZÖ nennt Koalitionsbedingung. | In den vergangenen Wochen hat das Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ), gleich zwei neue Themen aufgeworfen, mit denen es im kommenden Nationalratswahlkampf zu punkten hoffte. Bei der ersten, von Klubobmann Herbert Scheibner angerissenen Materie - Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf 13 Jahre - wurde die Partei von ihrer Justizministerin Karin Gastinger am Dienstag im Stich gelassen: Das Ministerium sehe derzeit "keinen akuten Handlungsbedarf", hieß es. Auch für BZÖ-Sprecher Uwe Scheuch ist die Strafmündigkeit "kein zentrales Wahlkampfthema" mehr. Gewisse Themen müsse man eben erledigen, weil sie zum politischen Geschäft gehören, meinte er.
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Flugs wurde ein Ersatz gefunden: Die Vereinheitlichung des Jugendschutzgesetzes will Sozialministerin Ursula Haubner zwar - "wenn möglich" - noch vor der Wahl erledigt haben. Sollte das nicht gelingen, "gibt es mit uns nur eine Regierungsverantwortung, wenn dieses bundesweit einheitliche Gesetz mitgetragen wird", bekräftigte Scheuch. Das ist eine weiche Forderung, schließlich unterstützten gleich am Dienstag ÖVP und SPÖ dieses Anliegen. Die Frage ist allerdings, ob das BZÖ überhaupt noch in der Lage sein wird, irgendeine Bedingung für eine Regierungsverantwortung auf den Tisch zu legen. Schließlich liegt das orange Bündnis derzeit bei Umfragen unter der Wahrnehmungsschwelle.