Zwei Gruppen streiten um Namen, Internetauftritt und Parteiförderung. | Abspaltung aus 2005 sorgt immer noch für Prozesse. | Bregenz. High Noon am Bodensee. Zwischen zwei Gruppierungen der Vorarlberger FPÖ tobt ein heftiger Streit um Namensrechte, Internet-Domain und Parteiförderung. Nach dem Parteiengesetz hätten eventuell sogar beide Anrecht auf den Namen, wie ein nun veröffentlicher Gerichtsentscheid vermuten lässt.
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Der Hintergrund: Als sich im Jahr 2005 das BZÖ von der Mutterpartei abspaltete, fiel es auch manchen FPÖ-Landesorganisationen schwer, sich für eine der beiden Gruppierungen zu entscheiden. Manche zogen sich aus der Affäre, indem sie eine eigene Partei gründeten. So geschehen in Vorarlberg: Unter Parteiobmann Dieter Egger wurde Anfang Mai 2005 eine eigene Satzung verabschiedet, statt "Freiheitliche Partei Österreichs, Landesgruppe Vorarlberg" nannte man sich nun "Vorarlberger Freiheitliche" und war formell von der FPÖ des Bundesparteiobmanns Heinz-Christian Strache unabhängig.
Gericht gibt zunächst Bilgeri-FPÖ Recht
Die Spaltung hatte allerdings einen Schönheitsfehler. Denn das Bundesparteigericht erkannte die Satzungsänderung im Ländle als nicht statutenkonform - die Abspaltung war damit rechtsunwirksam. Das sah auch Landeshauptmann Herbert Sausgruber (ÖVP) so - und fror die Parteiförderungen für die Freiheitlichen ein.
Während die Egger-FPÖ nun ohne Parteiförderung dastand, füllte der FPÖler Karl Bilgeri die Lücke aus, die durch die Aufgabe der alten Freiheitlichen Statuten entstanden war. Gemeinsam mit Rainer Kos nahm er den alten Namen der Ländle-FPÖ, also "Freiheitliche Partei Österreichs, Landesgruppe Vorarlberg" her und gründete darauf eine neue alte Gruppe. Als Egger sich wenig später wieder mit Strache versöhnte und - mit eigenen Statuten - seine Schiffe zurück in den blauen Mutterhafen steuerte, wurde seiner Gruppierung die offene Parteiförderung überwiesen.
Was folgte, war ein jahrelanger Streit, der soeben wieder einen neuen Höhepunkt erreicht hat. Denn das Landesgericht Feldkirch hat einen Antrag der Bundes-FPÖ auf einstweilige Verfügung abgelehnt, mit dem diese erwirken wollte, dass Bilgeris Gruppe sich per sofort nicht mehr "freiheitlich" und "FPÖ" nennen darf.
Doch da ja die Bilgeri-FPÖ nach den Statuten offizielle Nachfolgerin der ursprünglichen Ländle-FPÖ ist, darf sie sich auch weiter so nennen. Jedenfalls bis zum Ausgang des Hauptverfahrens, das die Strache-FPÖ um Unterlassung der Namensführung gegen die Bilgeri-FPÖ führt. Für Strache ist die Sache jedenfalls klar: "Das ist unzulässig", meint er Richtung Bilgeris Verhalten.
Bilgeri erklärt hingegen, seine Gruppe sei "nach den Bestimmungen des Parteiengesetzes eine existente politische Partei". Auf die Frage nach der Mitgliederzahl gibt er hingegen zu, dass die "Gruppierung noch relativ klein" sei, die Finanzierung laufe über "ideelle Beiträge".
Antreten zur Wahl 2009 noch nicht geklärt
Auch darüber, ob er mit seiner Gruppe bei der Landtagswahl im Ländle 2009 antreten will, ist er sich noch nicht im Klaren: "Das ist jetzt erst einmal ein vornehmlich juristischer Streit, der dann in die politische Phase übergehen wird."
Mit juristischen Streitigkeiten dürfte der Bregenzer Erfahrung haben. Bilgeris Vater Martin, ein Fischer, ist laut einem Ex-Parteikollegen des Sohnes ein "ewiger Prozessierer". Im Streit um Fischerei-Rechte auf dem Bodensee hat die deutsche Polizei vor 16 Jahren Vater Bilgeris Boot versenkt. Ob der Partei des Sohnes mehr Glück beschert ist, wird die Zukunft zeigen.