)
Das vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bekräftige Vollschleierverbot öffnet leider nicht die Schleier in vielen Köpfen.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 11 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Frauen riskieren Strafen, wenn sie sich in Frankreich vollverschleiert oder in Saudi-Arabien unverschleiert auf die Straße wagen. Soeben entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), das französische Verbot der vollen Verschleierung und jeder Art der Vermummung in der Öffentlichkeit verletze kein Grundrecht, sei also rechtens. Folgerichtig muss sich nun auch der Nationalrat in Österreich mit dem Antrag befassen, Verschleierung zu verbieten. Das beträfe den Niqab und die Burka, bei denen bis auf einen schmalen Sehschlitz das Gesicht verborgen bleibt - im Gegensatz zum Tschador, der den ganzen Körper, nicht aber das Gesicht bedeckt.
Gemeinhin gilt im Islam das Verschleiern der Frauen als religiöse Pflicht. Davon steht aber nicht ein Wort in Allahs Offenbarung, dem heiligen Koran, weshalb die meisten islamischen Geistlichen und Gelehrten das Verschleiern des Gesichts keineswegs als zwingende religiöse Pflicht bewerten. In Sure 33, Vers 59 trägt Allah dem Propheten Mohammed auf: "Sprich zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Gewänder tief über sich ziehen. So werden sie am ehesten (als ehrbar) erkannt und nicht belästigt." Und Sure 24, Vers 31 bestimmt: "Gläubige Frauen sollen (in Gegenwart fremder Männer) ihre Augen keusch niederschlagen, ihren Schmuck (an dafür geeigneten Körperteilen) nicht zur Schau stellen und ein Tuch um die Ausschnitte ihrer Kleider (Dekolleté) schlagen. Ihre weiblichen Reize dürfen sie nur ihren Ehemännern, Vätern, Söhnen (und nahe verwandten Männern) zeigen."
Dass der Gesichtsschleier kein Kleidungsstück bezeichnet, steht in Sure 33, Vers 53: Wer mit Ehefrauen des Propheten zu sprechen wünsche, "der tut es hinter einem Vorhang. Auf diese Weise bleibt euer und ihr Herz eher rein." So einen Vorhang erwähnt der Koran achtmal. Gleichwohl machten muslimische Gelehrte aus dem Vorhang im Haus des Propheten einen für alle Musliminnen verpflichtenden Schleier. Der Gottesstaat Iran schreibt keinen Gesichtsschleier vor und registrierte sogar amtlich 3600 Schönheitschirurgen, die 2013 das Aussehen von rund 200.000 Musliminnen verbesserten.
Streng gläubige Muslime vertrauen ihren Imamen und übernehmen die Werte ihrer Eltern. Sie halten das Verschleiern für eine religiöse Pflicht und fühlen sich bei einem Verbot in ihren Grundrechten beeinträchtigt. Die Ursache der Verschleierung liegt somit im Kopf und in der religiösen Überzeugung. Ein Verbot mag daher das Erscheinungsbild auf öffentlichen Straßen minimal verändern, gegen Überzeugungen hilft es nicht.
Weil Einheimische in Zell am See an der wachsenden Zahl verschleierter Araberinnen Anstoß nahmen, wurde ein behutsam formulierter "Knigge" verteilt - und bald wieder aus dem Verkehr gezogen, weil Muslime daran Anstoß nahmen. Fremdenverkehr verträgt eben keine Negativwerbung. Hingegen entsagte die Wienerin Mona S. dem Gesichtsschleier nach 22 Monaten Haft wegen Begünstigung islamischen Terrors. Vor Gericht hatte sie 2008 aus religiöser Überzeugung verweigert, den Schleier zwecks Identifizierung abzulegen. 2011 sagte sie, volle Verschleierung stelle "keine islamische Pflicht" dar und sei auch "nicht korrekt für diese Gesellschaft".

)
)
)