In diesen Wochen beginnt der Sturm der Steuerzahler auf die Finanzämter: Die Arbeitnehmer-Veranlagung (ANV), der amtliche Jahresausgleich, wird von vielen Dienstnehmern und Pensionisten beansprucht.
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Absetzbeträge, Steuerabsetzposten, Freibeträge oder einfach der Ausgleich von Steuerspitzen im alten Jahr führen häufig zu mehr oder weniger großen Steuerrückzahlungen. Dazu kommt, dass viele Alleinverdiener unter den Dienstnehmern die seit dem Vorjahr neu eingeführten Kinderzuschläge noch nicht ausgenützt haben. Schon aus diesem Grund kann die ANV-Steuererklärung 2004 wichtig sein.
Für 2004 wurden von der Finanz wieder neue Vordrucke (Auflage 2004) herausgebracht, die bei den Info-Stellen der Finanzämter erhältlich sind. Man kann diese Formu-lare auch von der Homepage des Finanzministeriums auf den Bildschirm übernehmen und ausdrucken. Weiters besteht die Möglichkeit, die am Bildschirm ausgefüllte Erklärung via FinanzOnline direkt an das Finanzamt weiterzuleiten. Dieses FO-Verfahren wird durch rasche Antragserledigung belohnt; die Finanz legt den Steuerbescheid direkt in die Databox des Antragstellers ein.
Neben den freiwilligen ANV-Erklärungen (für die man eigentlich bis zu 5 Jahren Zeit hat) besteht für verschie-dene Dienstnehmer auch eine Steuererklärungspflicht; etwa dann, wenn man 2004 gleichzeitig aus mehreren Dienstverhältnissen verdient hat. Diese Pflichterklärung ist für 2004 bis Ende September 2005 einzureichen.
Seitens der Finanz ist man jetzt schon recht flott mit der Erledigung der ANV-Anträge. Die Beamten müssen allerdings erst noch die Lohnzettel und Honorarmeldungen der Dienstgeber abwarten; diese Meldungen trudeln aber oft erst gegen Ende Februar bei den Ämtern ein.