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In den nächsten Tagen und Wochen bricht der Ansturm wieder los. Ein Großteil der fünf Millionen heimischen Lohnsteuerzahler bereitet sich auf den steuerlichen Jahresausgleich für 1998 vor, auf | die sogenannte Arbeitnehmerveranlagung durch das Finanzamt. Jene, die aus den verschiedensten Gründen auf eine Steuerrückzahlung hoffen, können ihr Antragsformular nicht früh genug einreichen. Die | anderen, die nach dem Gesetz mit einer Pflichtveranlagung und im Regelfall mit einer Steuernachzahlung rechnen müssen, verschieben den Gedanken an das Finanzamt lieber bis zum letztmöglichen Tag. Das | grüne Steuerformular "L 1" wurde übrigens wieder ein bißchen umgestaltet und trägt den Aufdruck "1998".
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Für die freiwillige "Antragsveranlagung" kann man sein "L 1" schon in den ersten Jänner-Tagen ans Wohnsitz-Finanzamt einsenden, wenngleich es einige Zeit dauern wird, bis die Behörde den Antrag
erledigen kann. Immerhin: Wer zuerst einreicht, wird · wenn alle Unterlagen beisammen sind · auch zuerst bedient.
Die Antragsveranlagung
Aus fünf Gründen bietet sich eine freiwillige Antragstellung für 1998 an:
1. weil man während des Jahres ungleiche Bezüge verdient hat (etwa bei Arbeitgeberwechsel oder durch unterjährige Gehaltsschwankungen, wegen Mehrstunden oder Zulagen, usw.);
2. weil man 1998 Absetzposten noch nicht oder nicht vollständig ausgenützt hat;
3. weil man den Absetzbetrag für Alleinverdiener oder Alleinerzieher im Vorjahr nicht beansprucht hat, obwohl er eigentlich zustand;
4. weil man als Alimentezahler für Kinder den Unterhaltsabsetzbetrag beanspruchen will;
5. weil man für 1998 die Gutschrift einer "Negativsteuer" erwartet.
Negativsteuer für 1998
Dieser letztere Antragsgrund · die Negativsteuer · ist ein österreichisches Kuriosum. Er bedeutet, daß man als Alleinverdiener/Alleinerzieher für 1998 eine Steuergutschrift bis zu 2.000 Schilling
erwarten darf, wenn sich der bezügliche Absetzbetrag bisher nicht oder nicht voll steuerlich ausgewirkt hat · etwa, weil das Jahreseinkommen so gering war.
Eine weitere Spielart der Negativsteuer gibt es auch für Arbeitnehmer, die zwar gleichfalls (mangels ausreichendem Einkommen) keine Lohnsteuer bezahlen, aber unter der Last der Sozialbeiträge
stöhnen. Bis zu 10% dieser Beiträge, maximal 1.500 Schilling im Jahr, kann man als staatliche Rückvergütung erhalten; eben als Negativsteuer.
Klarer Fall, daß es auch alleinverdienende oder alleinerziehende Arbeitnehmer gibt; die dürfen dann von beiden Negativsteuerprivilegien profitieren, maximal bis zu 3.500 Schilling.
Mehrkindzuschlag für 1999
Die Praxis zeigt übrigens, daß viele Arbeitnehmer mit Kleineinkommen unter der Lohnsteuergrenze irrtümlich keinen "L 1"-Antrag einreichen, weil sie "ohnehin keine Lohnsteuer zahlen". Schade um das
gute Geld vom Staat! Die Finanzämter müssen zwar zustehende Negativsteuern automatisch ausrechnen, aber ohne Antrag gibt's keine Gutschrift.
Zu den obigen fünf Punkten gesellt sich für 1999 (!) auch noch ein sechster. Mit dem "L 1" für 1998 (!) kann man nämlich auch gleich den neuen Mehrkindzuschlag beantragen, der ab Jänner 1999
Großfamilien zusteht: je 200 Schilling monatlich für das 3. und jedes weitere Kind. Voraussetzung ist, daß das Familieneinkommen 1998 nicht mehr als 504.000 Schilling betragen hat.
Die Pflichtveranlagung
Nicht für alle Steuerzahler bedeutet das grüne Steuerformular freilich Hoffnung auf Steuerguthaben. Auch ohne daß man sich dazu drängt, verlangt das Finanzamt die Einreichung der Steuererklärung,
wenn eine "Pflichtveranlagung" bevorsteht. Aus einem der fünf folgenden Gründe:
1. weil man im Vorjahr gleichzeitig Geld aus mehreren Dienst- und/oder Pensionsverhältnissen bezogen hat;
2. weil man 1998 einen Alleinverdiener- oder Alleinerzieher-Absetzbetrag ausgenützt hat, der eigentlich nicht zustand;
3. weil man neben den lohnsteuerpflichtigen Verdiensten auch noch andere, unbesteuerte Einkünfte bezogen hat, die den Jahresfreibetrag von 10.000 Schilling überstiegen haben;
4. weil man von der Krankenkasse Krankengeld oder vom Bundesheer Vergütungen erhalten hat; oder
5. weil man im Vorjahr Steuerfreibeträge ausgenützt hat, die · wie sich hinterher herausstellt · zu hoch oder überhaupt unberechtigt waren.
In den ersten drei Fällen muß man sich selbst beim Finanzamt mit dem grünen "L 1"-Formular melden; in den beiden letzteren Fällen rührt sich die Behörde direkt und verlangt einem das "L 1" ab.
Steuerverfahren-Termine
Welche Termine muß man für die Antrags- oder Pflichtveranlagung beachten? Für den freiwilligen Antrag hat man gut fünf Jahre Zeit, für 1998 also bis Ende 2003, aber wer wartet schon so lange auf
sein erhofftes Geld? Für die Pflichtveranlagung nach dem oben erwähnten Punkt 3. (andere Einkünfte von mehr als 10.000 Schilling) ist der 17. Mai 1999 der Schlußtermin; in allen anderen Fällen der
30. September 1999. Was nicht ausschließt, daß einen das Finanzamt auch schon früher heranholt.
In allen Fällen kann eine Erledigung durch die Behörde aber immer erst dann erfolgen, wenn sämtliche Lohnzettel 1998 von allen beteiligten Arbeitgebern und Pensionsstellen beim Finanzamt vorliegen
und abgespeichert sind. Zwar gilt für die diesbezüglichen Einsendungen der Arbeitgeber der 31. Jänner 1999 (bei elektronischer Übermittlung der 28. Februar), aber die Erfahrung zeigt, daß es oft
Frühsommer wird, bis manche Lohnzettel vollständig und richtig vorliegen und verarbeitet werden können.
Freibetrag/Vorauszahlungen
Zusammen mit dem erhofften Guthabenbescheid (dem alsbald auch die Rückzahlung des betreffenden Steuerguthabens folgt) wird im Zuge einer Antragsveranlagung meistens auch gleich ein aus den
Verhältnissen des Jahres 1998 abgeleiteter Steuerfreibetrag für das Jahr 2000 zugesprochen.
Dieses Privileg genießen die Bedauernswerten aus einer Pflichtveranlagung nicht. Sie kriegen nicht nur keinen Frei betragsbescheid, sondern müssen auch noch mit der Vorschreibung von
Steuervorauszahlungen für 1999 rechnen. Freilich mit einem gnadenvollen Limit: Vorauszahlungen gibt es erst ab einer jährlichen Steuerlast von mehr als 4.000 Schilling.