Bachelor-Studium frei, für Master und PhD Barrieren? | Uni-Rat soll noch mehr Gewicht bei Rektorswahl kriegen. | Wien. Neue "Zulassungsbedingungen" für Universitätsstudien - das Wort "Beschränkungen" mag er nicht - kann sich Wissenschaftsminister Johannes Hahn angesichts der steigenden Studentenzahlen vorstellen. Wie schnell sie kommen, will er aber zunächst davon abhängig machen, wie rasch Wirtschaft und Öffentlicher Dienst den neuen Studienabschluss "Bachelor" als Berufsqualifikation akzeptieren. Er rechne, dass das fünf bis zehn Jahre dauern werde, meinte Hahn Mittwoch Abend bei einem Gespräch im Klub der Bildungs- und Wissenschaftsjournalisten.
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Ihm gehe es darum, dass der Zugang zum Bachelor-Studium möglichst frei und dieser Studienabschluss auf dem Arbeitsmarkt akzeptiert sei, dann seien sehr wohl Zugangsbedingungen für ein Master-, vor allem aber ein PhD-Studium nach der neuen Bologna-Studienarchitektur denkbar. Damit möglichst alle Studienrichtungen (vor allem auch Jus) ein Bachelor-Studium einführen, soll dieses in begründeten Ausnahmefällen auch acht (bisher immer nur sechs) Semester umfassen können.
Zunächst aber sieht Hahn die Novellierung des Universitätsgesetzes (UG) 2002, das er im internationalen Vergleich "für ein hervorragendes" hält, als vorrangige Aufgabe an. Ein wichtiger Punkt wird darin die Reform der Rektorswahlen sein, bei denen es zuletzt einige Pannen gegeben hat. Statt der bisherigen Regelung - der Uni-Rat wählt den Rektor aus einem Dreier-Vorschlag des Senats - soll in Zukunft der Uni-Rat bereits in die Vorauswahl einbezogen werden: Eine dreiköpfige Findungskommission, bestehend aus dem Uni-Rats-Vorsitzenden sowie je einem von Senat und Uni-Rat entsendeten Vertreter, muss einstimmig eine zumindest drei Personen umfassende Liste dem Senat vorlegen, aus der dieser einen Dreier-Vorschlag an den Uni-Rat macht. Der Senat hat das Recht, einzelne Personen abzulehnen, muss aber in jedem Fall einen Dreier-Vorschlag an den Uni-Rat übermitteln. Da der Senatsvertreter in der Findungskommission ein Vetorecht habe, sieht Hahn die Position des Senats als nicht geschwächt an.
Eine Beschränkung für die Wiederwahl soll es nicht geben, man überlege noch, ob dem amtierenden Rektor bei der ersten Wiederwahl ein Startvorteil eingeräumt werden soll. Wenn je zwei Drittel des Senats und Uni-Rats der Meinung sind, der Rektor habe sich bewährt, kann sich Hahn vorstellen, dass man auf ein Auswahlverfahren verzichtet und den amtierenden Uni-Chef "durchwinkt".
Neben den dreijährigen Leistungsvereinbarungen zwischen Ministerium und den einzelnen Unis strebt Hahn jährliche Zielvereinbarungen (zum Beispiel Belohnung der Berufung von mehr Frauen), die sich auch budgetär auswirken sollen. Hahn spricht von einem "Bonus-Malus-Faktor" in der Größe von "kleinen einstelligen Prozentbeträgen des Gesamtbudgets", aber groß genug, "dass es weh tut bei Nichterreichen der vereinbarten Ziele".
Hahn betonte, er gehöre nicht zu den "Akademikerquotenfetischisten", langfristig sei eine von manchen erwünschte deutliche Steigerung der Akademikerquote nur über eine Erhöhung der Maturantenzahl möglich. Seite 12