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Obwohl der Antrag auf EU-Austritt des Vereinigten Königreichs weiter auf sich warten lässt, wird im Eilverfahren ein neuer britischer EU-Kommissar bestellt. Warum eigentlich?
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Es ist immer wieder erstaunlich, wie viel Verständnis und Rücksichtnahme den britischen Eskapaden auf EU-Ebene entgegengebracht werden. War nach der Brexit-Entscheidung am 23. Juni noch davon die Rede, dass man den "britischen Partnern" natürlich ein wenig Zeit lassen werde, um sich zu ordnen und den im EU-Vertrag vorgesehenen Antrag gemäß Artikel 50 zu stellen (warum eigentlich?), scheint zwischenzeitlich unklar, wann und wie dies nun erfolgen wird.
Zuerst musste man auf einen neuen Premierminister warten (der Wechsel erfolgte rasch danach), dann war plötzlich die Rede von "fehlenden Experten" in den Ministerien in London und schließlich von obskuren Kompetenzfragen, ob die Regierung des Vereinigten Königreichs überhaupt einen EU-Austritt im Alleingang ohne Zustimmung des Parlaments stellen könne.
Mit ungewohnter Gelassenheit sehen die EU und ihre Mitgliedstaaten diesem Treiben zu. Allerorts wird Verständnis für die britischen Probleme gezeigt. Was sind schon ein paar Wochen, Monate (vielleicht Jahre) im politischen Schwebezustand? Sobald es jedoch um die Nachbesetzung des ranghöchsten Posten Englands in den EU-Institutionen geht, kann es plötzlich offenbar nicht schnell genug gehen.
Nachdem aus Enttäuschung über das Ergebnis der Brexit-Abstimmung der amtierende britische EU-Kommissar Lord Jonathan Hill zurücktrat, wurde ohne jegliche weitere Verzögerung auf Vorschlag Londons bereits am 15. Juli vom EU-Ministerrat ein Nachfolger nominiert: Sir Julian King. Wie im EU-Vertrag vorgesehen, hat das EU-Parlament dem zuzustimmen. Und auch hier scheint man es eilig zu haben.
Schon am kommenden Montagabend gibt es im EU-Parlament eine Anhörung im zuständigen Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. Am Dienstag in der Früh stimmt dann der Ausschuss ab, und bereits am Donnerstag kann das Plenum des EU-Parlaments seine Zustimmung geben. Das nennt man dann wohl ein "zügiges Verfahren".
Warum das alles so schnell gehen muss, erklärt das offizielle Brüssel leider nicht. Natürlich könnte man mit der Nachbesetzung auch warten, bis sich die Regierung des Vereinigten Königreichs endlich herablässt und den ominösen Antrag nach Artikel 50 stellt. Europas Bürger sollten aber auch einfach darauf vertrauen können, dass ihre direkt gewählten Abgeordneten im EU-Parlament vielleicht einmal politisches Rückgrat zeigen und sich nicht als fremdbestimmte Zustimmungsmaschinerie missbrauchen lassen.
Im betreffenden Ausschuss gibt es übrigens auch drei ordentliche Mitglieder aus Österreich: Heinz Becker (ÖVP), Josef Weidenholzer (SPÖ) und Harald Vilimsky (FPÖ). Überraschenderweise hat keiner von ihnen bisher verlauten lassen, was er von der Anhörung hält. Aber eines ist sicher: Am Ende werden alle die Hände in Unschuld waschen, und es werden wieder "die EU und Brüssel" alleine gewesen sein.

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