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Was für die einen ein wichtiger Schutz für den Arbeitsmarkt ist, ist für die anderen nichts anderes als eine Beruhigungspille für die Wähler: Das "EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz", das gestern im Ministerrat beschlossen wurde, beinhaltet eine maximal siebenjährige Übergangsregelung, die verhindern soll, dass Bürger aus den Erweiterungsstaaten (außer Zypern und Malta) ab 1. Mai 2004 vollen Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt bekommen.
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"Das gibt uns die nächsten sieben Jahren die Möglichkeit, in eigener Verantwortung unseren Arbeitsmarkt so zu steuern, dass wir durch den Beitritt der zehn Mitgliedsländer keinen Nachteil für den österreichischen Arbeitsmarkt haben werden. Ich bin optimistisch, dass uns das gut gelingen wird", betonte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel. Dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) gehen die Regelungen nicht weit genug: "Übergangsfristen alleine sind zu wenig", sagte ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch und forderte eine Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Sozialpartnern zur gemeinsamen Überprüfung der Arbeitsmarktentwicklung, von der die weitere Öffnung des Arbeitsmarktes abhängig gemacht werden sollte. Weitere (bilaterale) Arbeitsmarkt-Abkommen mit Beitrittsländern lehnt Verzetnitsch ebenso ab wie eine Ausweitung der Saisonnierbeschäftigung.
Eine Position, mit der Österreich nicht alleine dasteht: Aus Furcht vor einer unkontrollierbaren Einwanderung von Arbeitkräften aus den Beitrittsstaaten haben fast alle EU-Staaten Beschränkungen eingeführt, woraufhin einige der neuen EU-Staaten reziproke Maßnahmen angekündigt haben. In der Slowakei werde dies derzeit noch überlegt, die Tschechische Republik "wird vorerst keine Einschränkungen für die EU-Bürger einführen, nicht einmal als Antwort auf die Übergangsfristen", hieß es auf Anfrage der "Wiener Zeitung" aus den Botschaften dieser Länder in Österreich. Allerdings verzichte Tschechien nicht gänzlich auf die Einführung von Übergangsfristen, aber man würde "aufgrund der Betrachtung des konkreten Falls vorgehen, und nicht aufgrund einer strikten Reziprozität entscheiden".
In Österreich hatten die Wirtschaftskammer und die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) wiederholt ihren Bedarf an mehr ausländischen Arbeitskräften kundgetan. Auch Arbeitsmarktexperten halten - trotz hoher Arbeitslosigkeit - die Abschottung des österreichischen Arbeitsmarktes zum Teil für übertrieben. Grundsätzlich sei eine Liberalisierung in Schritten sicher sinnvoll, aber "die Zeit, in der die Betriebe nach billigen Ausländern geschrien haben, sind vorbei", meint etwa Johann Pany, Leiter der AMS-Geschäftsstelle Waidhofen an der Thaya/NÖ. Schließlich müssten die Betriebe auch für schlecht bezahlte Tätigkeiten zumindestens den Kollektivlohn zahlen, egal, ob es sich um einen In- oder Ausländer handelt. Andererseits gebe es manchmal einen spezifischen Arbeitskräftebedarf - z.B. Werkzeugmacher -, der nicht von Jobsuchenden aus der Region abgedeckt werden könne, wegen der gesetzlichen Bestimmungen könne aber auch kein tschechischer Arbeitnehmer vermittelt werden. Dafür wäre ein Grenzgängerabkommen, wie es mit Tschechien zwar schon ausgehandelt, aber schließlich doch nicht umgesetzt wurde, sinnvoll.
Die Arbeitsmarktsituation in seinem Bezirk sei trist, berichtet Pany. Er führt dies aber weniger auf die Konkurrenz aus dem (Nord)-Osten zurück als auf die schlechte Infrastruktur, die Firmen vor Betriebsansiedelungen zurückschrecken lässt: "Wenn Sie von hier nach Wien fahren und sie haben einen Lastwagen vor sich, können Sie ewig nicht überholen. Wir sind halt um 10 bis 15 Jahre hinten - das holt man nicht von heute auf morgen auf."
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