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Auf dem transeuropäischen Schienennetz von 106.000 Kilometern sollen in Zukunft neun Güterverkehrskorridore eingerichtet werden, auf denen Güterzüge Vorfahrt haben sollen.
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Die Verlagerung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene ist ein Gebot der Stunde. Nicht nur allgemeine Umweltschutzüberlegungen, sondern auch spezielle Kostenüberlegungen für den Betrieb der Schweizerischen Neuen Alpentransversale (NEAT) sowie des Brenner-Basistunnels sprechen dabei eine deutliche Sprache.
Geht man im Falle letzterer Tunnelvariante von geschätzten Baukosten in Höhe von 9,756 Milliarden Euro bis 2022 aus, dann würde sich der Betrieb des Brenner-Basistunnels nur dann "rechnen", wenn in der EU der Verkehr auf die Schiene "gezwungen" wird, um damit eine entsprechende Auslastung der Tunneltrasse zu erreichen.
Dieser Überlegung steht in der EU aber das Prinzip der " Neutralität der Verkehrsträger " - gemäß dem es jedem Frächter freisteht, den ihm als (kosten-)günstigsten erscheinenden Verkehrsträger zu benützen - gegenüber, das einen wesentlichen Aspekt der Dienstleistungs- bzw. Warenverkehrsfreiheit im Binnenmarkt widerspiegelt.
Da man sich auf eine Abschaffung bzw. Modifikation dieses Prinzips nicht einigen konnte, versucht man nunmehr, die Schiene gegenüber der Straße anderweitig zu begünstigen und attraktiver zu machen.
Letztere Forderung wird durch den von der Kommission Mitte Oktober 2007 vorgelegten Plan der Errichtung eines vorrangig für den Güterverkehr bestimmten Schienennetzes [KOM(2007) 608] näher konkretisiert, wobei ursprünglich daran gedacht war, exklusiv für den Güterverkehr gewidmete Beförderungskorridore zu errichten.
Güterverkehrskorridore
Dafür wurden bereits eine Reihe von begleitenden Initiativen geschaffen, wie zB die Transeuropäischen Netze (TEN), die European Rail Traffic Management System (ERTMS)-Korridore und die Anwendung der technischen Spezifikation für die Interoperabilität von Telematikanwendungen im Güterverkehr (TSI TAG).
Nachdem auch der Rat auf seiner Tagung Anfang April 2008 die Kommission aufgefordert hatte, noch im selben Jahr entsprechende Vorschläge vorzubringen, kam die Kommission Mitte Dezember 2008 diesem Wunsch nach und legte einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr [KOM(2008) 852] vor. Darin wurde von der Variante der Schaffung von Schienenkorridoren, die ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt sind, wieder abgegangen, da dies als überdimensioniert, zu kostspielig und zeitaufwendig angesehen wurde. Der nunmehrige Ansatz der Einräumung eines Vorrangs des Güterverkehrs auf den jeweiligen Korridoren - diese stehen sowohl dem Personen- als auch dem Güterverkehr offen - wiederum leidet daran, dass damit ein Nachrang des Personenverkehrs verbunden wäre.
Im Rat der Energie- und Verkehrsminister vom 18./19. Juni wurde daher ein gemeinsamer Standpunkt formuliert, der vorsieht, dass trotz prioritärem Güterverkehr auch die Bedürfnisse eines funktionierenden Personenverkehrs berücksichtigt werden müssen. Dies war allein schon deswegen nötig, da durch die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, die am 3. Dezember 2009 in Kraft tritt, Bahnbenützern entsprechende Entschädigungszahlungen bei Verspätungen zustehen (ab 60 Minuten 25 Prozent, ab 120 Minuten 50 Prozent des Fahrpreises).
Insgesamt wurden neun Güterverkehrs-Korridore fixiert, von denen drei durch Österreich führen, nämlich die Brenner-Strecke, die Südbahnstrecke und die Verbindung Wien-Bratislava-Budapest.