Kennzeichen beim Verkauf an Privaten mitgeben, kann Geld und Nerven kosten. | Besser Fahrzeug vorher oder beim Kauf gemeinsam abmelden. | Wien. Wer beim Verkauf seines Gebrauchtwagens an eine Privatperson dem Käufer das Fahrzeug samt Kennzeichentafeln zur Abmeldung überlässt, setzt sich einem großen Risiko aus. Denn immer wieder gibt es Fälle, in denen der Käufer die Versicherung nicht wie vereinbart abmeldet. Für den Verkäufer kann dies viele Scherereien mit sich bringen.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 14 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Grundsätzlich kann der Käufer mit einer Vollmacht die Versicherung mit den Kennzeichentafeln bei einer Zulassungsstelle abmelden. "Private Verkäufer sollten aber nicht zu gutgläubig sein und die Vollmacht nur vertrauenswürdigen Personen geben", warnt ÖAMTC-Chefjurist Andreas Achrainer. Interessenten aus dem Ausland sollte man auf keinen Fall eine Vollmacht ausstellen, denn in diesem Fall ist es noch schwerer, bei einem Missbrauch einzuschreiten. Äußerste Vorsicht ist laut Achrainer bei dubiosen Interessenten geboten: Diese bitten oft auf Kärtchen, die sie unter die Scheibenwischer stecken, um einen Anruf, wenn das Auto verkauft wird.
Wird die Versicherung nicht abgemeldet, kann dies Geld und Nerven kosten: Nicht nur, dass der Verkäufer die Versicherungsbeiträge bis zum Tag der Abmeldung zahlen muss. Bekommt der Käufer mit den übergebenen Kennzeichen am Fahrzeug eine Verkehrsstrafe, so muss der Fahrzeughalter zuerst beweisen, dass er das Fahrzeug nicht selbst gelenkt hat - also den Kaufvertrag und die Vollmacht vorlegen. Daher sollten Datum und Uhrzeit unbedingt im Vertrag vermerkt werden.
Was passiert, wenn der Käufer einen Unfall baut?
Besonders heikel ist es, wenn der Käufer einen Unfall baut: "Ein Schadenfall, der vor der Abmeldung eintritt, geht inklusive einer eventuellen Rückreihung in einem Bonus/Malus-System zu Lasten des Verkäufers", sagt Andreas Kößl, Vorstand der Uniqa Sachversicherung. Die Uniqa rät daher, das Fahrzeug vor der Übergabe an den Käufer abzumelden.
Ist dies nicht möglich, so rät der ÖAMTC, während der Öffnungszeiten gemeinsam mit dem Käufer zur Zulassungsstelle zu fahren und das Auto umzumelden. Fährt der Käufer bewusst mit den Kennzeichen weiter, so kann man als letzten Ausweg die Zulassung mittels Bescheid zwangsweise aufheben lassen.
Für private Verkäufer ist außerdem wichtig, dass sie die Gewährleistung ausschließen, so Achrainer. So kann der Käufer nicht mehr im Nachhinein Mängel geltend machen. Im Gegenzug sollte sich der Interessent vor dem Kauf mit einer Fahrzeugüberprüfung absichern.