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"Vorsorgelohn besser als Barlohn"

Von Karl Leban

Wirtschaft

Öpag-Chef Ziegel-becker plädiert für Öffnungsklauseln im Kollektivvertrag. | Forderung nach voller Steuerfreiheit in der Ansparphase abermals bekräftigt. | Lausanne. Von einem Boom sind die heimischen Pensionskassen noch meilenweit entfernt. Derzeit hat nur ein geringer Prozentsatz der Erwerbstätigen in Österreich eine betriebliche Altersvorsorge - und wenn, dann sind es meist Großbetriebe, die für ihre Mitarbeiter Pensionskassen-Beträge zahlen. Geht es nach Johannes Ziegelbecker - er ist der Chef der größten Pensionskasse des Landes, der Öpag -, gäbe es eine Reihe von Möglichkeiten, das hiesige Pensionskassensystem wesentlich breiter aufzustellen.


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Einer seiner Wünsche betrifft vor allem die viel diskutierte Mitarbeitergewinnbeteiligung, für die es auf Regierungsebene schon bald zu Lösungen kommen könnte. Jene Prämien, die Mitarbeiter durch die Beteiligung am Unternehmenserfolg erhalten, sollten für die Altersvorsorge verwendet werden und in Pensionskassen fließen. Gewinnausschüttungen in Pensionskassen-Beiträge umzuwandeln, hätte bei den Mitarbeitern nicht nur eine stärkere Bindung an ihr Unternehmen zur Folge, sondern auch einen "Motivationsschub", ist Ziegelbecker überzeugt. Freilich müsste zuvor das Einkommensteuergesetz geändert werden - und auch das Betriebspensionengesetz.

Wie Ziegelbecker dazu bei einem Journalisten-Seminar in Lausanne erklärte, müssten die Pensionskassen-Beiträge aus der Mitarbeiterbeteiligung für den Arbeitgeber als Betriebsausgabe und für den Arbeitnehmer als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein.

Steuern sollten überhaupt erst bei der Auszahlung der Renten anfallen - analog zu den Regelungen des Gesetzgebers zur Mitarbeitervorsorge. Die Mitarbeiterbeteiligungsbeiträge sollten darüber hinaus unabhängig vom Bestehen und von der Höhe regelmäßiger Arbeitgeberbeiträge für die Mitarbeitervorsorgekassen sein.

"Positive Signale" aus der Bundesregierung

Generell nach wie vor aufrecht ist denn auch die Forderung, Pensionskassen-Beiträge nachgelagert - erst in der Verrentungsphase - zu besteuern. Dies werde auch von der EU empfohlen und wäre ein Anreiz, vor allem kleine und mittlere Betriebe verstärkt dafür zu interessieren, in eine Pensionskassenlösung zu gehen, so Ziegelbecker. Von der Bundesregierung kämen dazu bereits "positive Signale".

An Steuern würden dem Fiskus zwar zunächst etwa 18 Mio. Euro pro Jahr wegfallen, doch langfristig würde sich das Umstellen der Besteuerung für ihn wieder ausgleichen. Der Effekt wäre neutral, so Ziegelbecker. Das System, dass sämtliche Beiträge brutto für netto in die Pensionskassen fließen, würde auch helfen, Verwaltungsaufwendungen zu sparen.

Stellvertretend für die gesamte Pensionskassen-Branche plädiert der Öpag-General auch für die Einführung sogenannter Öffnungsklauseln im Kollektivvertrag. Damit könnten die Sozialpartner in den Betrieben bestimmte Gehaltsbestandteile, die steuerlich unattraktiv geworden sind, in Pensionskassenbeiträge umwandeln. Dies, so Ziegelbecker, würde die betriebliche Altersvorsorge über die Pensionskassen ebenfalls forcieren.

Pensionskassen hätten mehr Manövriermasse

So könnten etwa Jubiläumsgelder, Zulagen, leistungsbezogene Entgeltbestandteile, Teile des KV-Entgeltzuwachses, über das gesetzliche Ausmaß hinausgehende Aufwandsentschädigungen und zusätzliche Urlaubsansprüche in eine Pensionskassenlösung eingegliedert werden. "Vorsorgelohn ist besser als Barlohn", erläutert Ziegelbecker mit Hinweis auf steuerliche Vorteile.

Mit einer Öffnungsklausel hätten Unternehmen bei der Ausgestaltung ihrer Pensionszusagen mehr Gestaltungsspielraum. Betriebsrat und Arbeitgeber könnten auf nach wie vor freiwilliger Basis in einer Betriebsvereinbarung festlegen, ob die Möglichkeit, bestimmte Gehaltsbestandteilen in Pensionskassen-Beiträge umzuwidmen, in Anspruch genommen wird. Ziegelbecker: "Ich sehe hier viele innerbetriebliche Gestaltungsmöglichkeiten."