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Vorsteuerabzug in der EU wird leichter

Von Stephanie Dirnbacher

Wirtschaft

Neue Regeln bei der Besteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen. | Mehr Meldepflichten für Firmen. | Wien. International tätige Firmen können sich freuen. Ab 2010 gibt es dank der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie bei der Rückerstattung ausländischer Vorsteuern erhebliche Erleichterungen.


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Derzeit können grenzüberschreitende Geschäfte einen enormen Verwaltungsaufwand verursachen. Wenn etwa ein österreichischer Unternehmer in Frankreich eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, wird ihm in der Regel die französische Umsatzsteuer verrechnet. Dasselbe gilt, wenn er in Frankreich eine Warenlieferung entgegennimmt. Für den österreichischen Unternehmer ist es dann sehr mühsam, die Vorsteuer zurückzuverlangen.

Er muss sich an die französischen Behörden wenden und unzählige Formulare auf Französisch ausfüllen. Darüber hinaus ticken die Uhren: Den ausländischen Vorsteuerabzug muss der Unternehmer innerhalb von sechs Monaten geltend machen.

Ab 2010 wird das anders. Nicht nur die Frist wird auf neun Monate verlängert. Der Abzug ausländischer Vorsteuern kann künftig elektronisch bei den heimischen Behörden - und zwar in der eigenen Muttersprache - geltend gemacht werden.

Heimvorteil

Allerdings wird es in Zukunft ohnehin der Ausnahmefall sein, dass Unternehmer die ausländische Umsatzsteuer zahlen müssen.

Bei grenzüberschreitenden Geschäften wird die Umsatzsteuer nämlich künftig beim Leistungsempfänger fällig (Bestimmungslandprinzip). Die Besteuerung wird daher im Heimatland durchgeführt, was wesentliche Erleichterungen bringt. Soweit der Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann er die Umsatzsteuer auch gleichzeitig als Vorsteuer abziehen und zahlt somit im Endeffekt nichts.

"Die Vorsteuererstattung im Binnenmarkt wird nun wesentlich einfacher", sagt Christian Bürgler von der Steuerberatung Deloitte. Sein Kollege Gerhard Gratzl ist ebenfalls überzeugt, "dass der Mehraufwand geringer wird, wenn einmal alles an die neue Rechtslage adaptiert ist". Bis dahin würden auf die Firmen aber zusätzliche Belastungen zukommen. Denn ab 2010 müssen die grenzüberschreitenden Dienstleistungen an Unternehmer separat neben der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt gemeldet werden. Laut Gratzl erfordert das eine Umstellung der Buchhaltungs-EDV, "da die Daten üblicherweise aus dem betrieblichen Rechnungswesen kommen". Auch die Mitarbeiter müssten geschult werden, denn falsche Rechnungen kosten Zeit und Geld.