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Vorstoß für Uni-Quoten in EU-Vertrag kommt sehr spät

Von AnalyseWolfgang Tucek

Analysen

Bei Gelingen wäre Zugangsbeschränkung gesichert. | Verständnis für Problem, Ablehnung der Methode. | Es war der Knalleffekt zum Beginn des EU-Außenministertreffens letzte Woche: Österreich will seine Uni-Quoten per Klausel im Reformvertrag für die Union verankern, um künftig die Studentenflut aus Deutschland EU-rechtskonform eindämmen zu können. Die Idee ist tatsächlich gut, kommt aber denkbar spät. Denn die meisten Experten sehen den Vorstoß aus Wien nicht vom Mandat für den neuen Vertrag gedeckt, das die EU-Staats- und Regierungschefs im Juni beschlossen haben. Und es gebe den klaren Konsens, keine neuen Forderungen auf den Tisch zu legen, sagt etwa die Verfassungsexpertin Sara Hageman vom European Policy Center.


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Nach österreichischem Wunsch soll eine Erklärung zu Dienstleistungen öffentlichen Interesses um die Universitäten erweitert werden. Die Konsequenz: Wien dürfte alle möglichen Ausnahmen bemühen, um den Uni-Zugang zu beschränken. Die EU hätte kaum noch Handhabe. Ab dem geplanten Inkrafttreten des neuen Reformvertrags 2009 wäre die geltende Quotenregelung EU-rechtskonform. Derzeit sind etwa an den medizinischen Fakultäten 75 Prozent der Plätze für Absolventen mit österreichischem Maturazeugnis reserviert. Diese Regel wurde gegen die Flut deutscher Studenten eingeführt, nachdem der Europäische Gerichtshof 2005 eine allgemeine Quotenregelung nach dem Kriterium der Staatsbürgerschaft gekippt hatte. Doch die EU-Kommission ist weiter nicht zufrieden. Auch die neue Regelung sei ein Verstoß gegen die EU-Grundfreiheiten und diskriminierend - ein EU-Strafverfahren läuft.

Bei Dienstleistungen des öffentlichen Interesses dürfen die EU-Grundfreiheiten aber eingeschränkt werden. Gelte das auch für die Universitäten, wäre das Problem gelöst. Die Kommission würde aller Voraussicht nach ihr Verfahren auslaufen lassen. Im unwahrscheinlichen Fall, dass sie dennoch klagt, würde Österreich eben für Verstöße in der Vergangenheit verurteilt. Die Zukunft bliebe gesichert.

Und es ist auch richtig, dass es in einigen Mitgliedsstaaten Verständnis für das österreichische Problem gibt. Beim Außenministertreffen in Portugal habe sich auch niemand klar ablehnend geäußert, hieß es. Allerdings wäre ein gehöriges Stück politischer Wille für die Erfüllung des österreichischen Wunsches nötig. Auch könnte der Zusatz im Vertrag einen Dominoeffekt auslösen, wird befürchtet.

Dass Außenministerin Ursula Plassnik lediglich von einer "Präzisierung" des Mandats spricht, kann der Verfassungsrechtler und ÖVP-Europaabgeordnete Reinhard Rack noch nachvollziehen. "Im Kern" sei die Forderung Österreichs im Mandat enthalten, meinte er. Die Formulierung Plassniks sei eine "Be- und Umschreibung im Dienste der Sache, aber nicht falsch."

Ganz anders sehen das die meisten anderen Experten wie der CDU-Abgeordnete Elmar Brok, der für das EU-Parlament in der Regierungskonferenz für den Reformvertrag sitzt: Eindeutig außerhalb des Mandats, sagt er. Werde das aufgeschnürt, könnte jedes Land kommen, das "irgendwelche Probleme mit der Dienstleistungsfreiheit" habe. "Am Schluss kommt dann noch Deutschland, weil zu viele Österreicher im deutschen Fernsehen arbeiten", meint er ironisch.