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Vorzugsaktien-Bilanzierung bei Hypo "vertretbar"

Von Stefan Melichar

Wirtschaft

Experte sieht durch strittige Nebenabreden nicht automatisch Kapitalvorschriften verletzt.


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Wien/Klagenfurt. Im 50-Millionen-Euro-Prozess zwischen der BayernLB und der Hypo-Mitarbeiterstiftung bahnt sich ein Expertenstreit an: Wie berichtet, wirft die BayernLB der Stiftung vor, ihr vor dem Kauf von Hypo-Aktien 2007 die Existenz von Nebenvereinbarungen zwischen Hypo und Hypo-Leasing-Vorzugsaktionären verschwiegen zu haben. Diese hätten zur Folge gehabt, dass das Vorzugsaktien-Kapital in der Konzernbilanz nicht als Kernkapital verbucht werden hätte dürfen.

Die Stiftung bestreitet die Vorwürfe und hat im Februar beim Wirtschaftsprüfer Robert Hofians ein Gutachten bezüglich der Bilanzierungsfrage in Auftrag gegeben. In dem Papier, das der "Wiener Zeitung" vorliegt, kommt Hofians zu dem Schluss, dass - selbst bei Vorliegen der erwähnten Nebenabsprachen - die Einbeziehung dieser Vorzugsaktien als Kernkapital "jedenfalls eine vertretbare Vorgangsweise" darstelle.

Der Experte verweist auf unterschiedliche Rechtsauffassungen bei der Konzernbilanzierung: Einerseits gebe es die Ansicht, dass bei der Konsolidierung lediglich das Eigenkapital der Tochterunternehmen zusammengefasst würde - wobei die Anrechnung der Vorzugsaktien als Eigenkapital auf Ebene der Hypo-Leasing unstrittig sei. Dem stehe der "Einheitsgrundsatz" gegenüber, wonach der Konzern so bilanzieren müsse, als handle es sich um ein einziges Unternehmen. Je nach Sichtweise wären die Nebenvereinbarungen entweder "schädlich" oder "unschädlich", meint Hofians. Eine endgültige Beurteilung "dieser unklaren Rechtsfrage" müsse dem Gericht überlassen werden. Der Wirtschaftsprüfer selbst teilt jedenfalls die Auffassung anderer Gutachter nicht, denen zufolge Nebenvereinbarungen der Konzernmutter - die ja selbst die Vorzugsaktien nicht emittiert hat - "konzerneigenkapital- und kernkapitalschädlich" seien.

Laut BayernLB würde durch die angeblichen Rücknahme- und Dividendengarantien etwa gegen die Kriterien der Erfolgsabhängigkeit der Dividenden und der Unbefristetheit der Kapitalüberlassung verstoßen. Hofians warnt aber davor, Grundsätze der Bilanzierung von Genussscheinen eins zu eins auf Vorzugsaktien zu übertragen. Die Aufsicht würde etwa Genossenschaftsbanken erlauben, jederzeit kündbare Genossenschaftsanteile als Eigenkapital anzurechnen. Das Gutachten dürfte nicht nur im Zivilprozess zur Sprache kommen: Wie berichtet, ermittelt die Justiz wegen des Vorwurfs der Untreue und der Bilanzfälschung. Alle Betroffenen bestreiten die Vorwürfe.

Fuchs-Bilder brachten 19.500 Euro

Unterdessen wurden am Dienstagabend im Wiener Auktionshaus "im Kinsky" jene vier Ernst-Fuchs-Bilder versteigert, die das Vermögen der insolventen Hypo-Millionenschuldnerin Kunstpark Wien Privatstiftung darstellen. Mit insgesamt 19.500 Euro lag das Meistgebot allerdings eher an der unteren Grenze der erwarteten Spanne. Das offene Kreditobligo bei der Hypo betrug zuletzt 3,3 Millionen Euro.