VP wirft Laska Versagen vor. | SP sieht Zuständigkeit beim Bund. | Wien. Die Wiener VP will an den Pflichtschulen die Schülerzahlen auf 22 pro Klasse reduzieren. Doch die SP hat am Dienstag einen entsprechenden Antrag im Gemeinderat abgelehnt. VP-Stadträtin Katharina Cortolezis-Schlager übte am Mittwoch scharfe Kritik an Bildungsstadträtin Grete Laska. Denn sie habe behauptet, dass der Bund für die Kontrolle des Einsatzes der Landeslehrer zuständig ist, dabei sei das über den Finanzausgleich geregelt und daher Ländersache. "Das ist ein Eingeständnis des eigenen Versagens", meinte Cortolezis-Schlager gegenüber der "Wiener Zeitung".
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Nach den Berechnungen von Cortolezis-Schlager wäre als Integrationsmaßnahme eine Reduktion möglich. "Und trotzdem hätte Wien noch zusätzlich seine 2000 Stütz- und Begleitlehrer, die auf die Schulen aufgeteilt werden könnten". Urlaube, Karenzierungen, Supplierungen und Fortbildungsbedarf seien in den Berechnungen berücksichtigt, betonte Cortolezis-Schlager.
"Wien will sparen"
Warum die SP dennoch gegen eine Reduktion gestimmt hat, erklärte sich Cortolezis-Schlager durch Einsparungen bei den Schulen. Denn für die Bereitstellung von Unterrichtsräumen müsse die Stadt aufkommen. Weiters kritisierte die Stadträtin, dass es keinen Information darüber gebe, wie vorhandene Lehrer eingesetzt werden. Die Stadträtin forderte daher die sofortige Offenlegung der Lehrerverteilung. "Vielleicht schaffen wir es ja, bereits im nächsten Schuljahr die Schülerzahlen auf 22 pro Klasse zu reduzierten", hofft Cortolezis-Schlager.
Laska verwundert
"Offener als in der Landesregierung kann kein Akt sein", sagte Laska verwundert zur "Wiener Zeitung". Sie spielte damit auf die Dienstpostenpläne an, die jährlich vom Ministerium abgesegnet werden müssen.
Cortolezis-Schlager verwechsle laut Laska "zwei verschiedene Paar Schuhe": Im Finanzausgleich werde die Verhältniszahl zwischen Schüler und Lehrer geregelt, was die Anzahl der Planstellen für die Länder ergebe. Das Bildungsministerium sorge dann aufgrund dieser Zahlen für die Richtlinienerstellung des Dienstpostenplans, der vom Stadtschulrat umgesetzt, von der Landesregierung beschlossen und vom Ministerium genehmigt werden müsse. Das Problem besteht für Laska darin, das diese Genehmigung der Mittel immer erst am Ende des Schuljahres erfolgt.