Keine Ausnahmen für Telekom Austria in Ballungsgebieten. | Wien. Ab Jänner hätte die neue Regelung schlagend werden sollen. Die Telekom-Regulierungsbehörde RTR hatte beschlossen, dass der Marktführer Telekom Austria (TA) in Ballungsgebieten einer schwächeren Regulierung unterliegen soll als bisher. Das Argument: Im städtischen Raum sei Wettbewerb gegeben, man brauche sich nicht mehr auf die Infrastruktur des teilstaatlichen Konzerns verlassen. Nein, sagte nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH): Wie bereits mehrfach festgestellt, sei die TA ein Unternehmen mit "beträchtlicher Marktmacht". Die Entbindung ihrer Verpflichtung sei mit dem Gesetz nicht vereinbar. Überdies bemängelte der VwGH in seinem Urteil, dass der Bescheid der RTR ergangen war, ohne ihm durch ein Sachverständigengutachten den notwendigen objektiven Boden zu geben. "Herbe Kritik", nennt das ein Brancheninsider.
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Die Beschwerdeführer und Mitbewerber der Telekom Austria, Tele2 und Hutchison "3", frohlocken. "Der Bescheid der RTR ist ja erst im Sommer ergangen. Das ist auch toll vom VwGH, dass er so schnell zu einem Urteil gekommen ist", meint ein erleichterter Jörg Wollmann, Sprecher von Tele2.
Laut dem - nun gekippten - Bescheid wäre die Telekom Austria nicht mehr gezwungen gewesen, den Mitbewerbern Leistungskapazität in der TA-Infrastruktur anzubieten - zumindest in den Ballungsgebieten. Auch die Kündigung bestehender Verträge wäre möglich geworden.
Die RTR will zum Urteil "derzeit keine Stellungnahme abgeben".