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Waffengesetze haben Einfluss auf Morde

Von Martina Madner

Politik
Um Schusswaffen der Kategorie B außer Haus bei sich zu tragen, braucht man in Österreich einen Waffenpass.
© Bermix Studio

Wegen der Frauenmorde will Innenminister Karl Nehammer den Zugang zu Schusswaffen überprüfen. Zwar steigt der Schusswaffenbesitz in Österreich an, das Gesetz bietet aber schon jetzt die Möglichkeiten für Verbote.


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Vier der vierzehn Frauen, die heuer von ihren (Ex-)Partnern mutmaßlich ermordet wurden, wurden mit Schusswaffen getötet. Die grüne Frauensprecherin Meri Disoski stellte deshalb eine parlamentarische Anfrage zum Waffenbesitz und dem Einsatz von Waffen bei Morden in den vergangenen Jahren, denn: "Dass fast ein Drittel mit Schusswaffen getötet wurde, zeigt ja schon einen klaren Zusammenhang", sagt Disoski im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".

Auch Konfliktforscherin Birgitt Haller sprach sich kürzlich für "striktere Waffengesetze" aus. Sie geht davon aus, dass eine größere Distanz zum Opfer für Täter mit Schusswaffen "in Anführungszeichen" ein Vorteil sein könne im Vergleich zu Tätern mit Messern, die dem Opfer nahe kommen müssen: "Das ist offenkundig eine Hemmschwelle, über die man erst drüber kommen muss", analysierte sie im "Morgenjournal" im ORF-Radio.

Rechtsanwalt und Waffenrechtsexperte Raoul Wagner sagt dagegen: "Der Zugang zur Waffe macht noch keinen Verbrecher aus - sonst hätten sie in der Schweiz oder in Tschechien eine deutlich höhere Mordrate. Meistens reicht dem Täter auch ein Küchenmesser oder ein Werkzeug aus." "Die Konsequenzen sind bei Schusswaffen dramatischer, wenn die Gewalt eskaliert", räumt Veronika Hofinger, Soziologin und wissenschaftliche Geschäftsführerin des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie, allerdings ein.

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) lässt jedenfalls prüfen, ob es im Waffengesetz "schärfere Regeln bei Gewalt in der Privatsphäre" braucht, etwa "den sofortigen und obligatorischen Entzug von Waffen und Waffendokumenten bei Betretungs- und Annäherungsverboten". Schützt dies Frauen besser vor dem (Ex-)Partner?

Legaler Waffenbesitz nimmt zu - wegen einfacheren Zugangs

Die von der "Wiener Zeitung" beim Innenministerium erhobenen Daten zeigen, dass der Waffenbesitz zunimmt. Besaßen 2015 noch 253.917 Waffenbesitzer insgesamt 893.757 Schusswaffen, waren 2019 bereits 308.350 Besitzer von insgesamt 1.056.203 Waffen im zentralen Waffenregister erfasst. Mit Stichtag 1. Juni 2021 nennen nun 327.547 Personen insgesamt 1.187.746 legale Waffen ihr Eigen.

Wagner erklärt diesen Anstieg so: Wegen der Terroranschläge in Paris und Brüssel wurde 2015 eine EU-Richtlinie diskutiert, die "de facto ein Verbot aller halbautomatischen Waffen bedeutet hätte", so streng fiel sie dann zwar nicht aus. Das habe aber zu Vorzieheffekten bei Waffenkäufen geführt, vermutet Wagner, ein Teil des Anstiegs sei auch dem wachsenden Sicherheitsbedürfnis im Zuge der Flüchtlingsbewegungen geschuldet. Ende November 2016 wurde eine Waffengesetznovelle beschlossen, wonach die damals gut 27.000 Polizistinnen und Polizisten automatisch einen Waffenpass erhielten; und seit einer Novelle 2019 dürfen Jäger für den Fangschuss eine Faustfeuerwaffe erwerben und verwenden. Wagner ist klar gegen Verschärfungen des "irrational strengen" Waffenrechts, denn: "Nicht die Waffe, die Person ist die Gefahr."

"Ein Zusammenhang zwischen Waffenbesitz und Gewaltbereitschaft besteht aus psychiatrischer Sicht nicht. Die meisten Menschen, die Waffen haben, sind nicht gewaltbereiter als andere. Sehr viele sehen die Waffe eher als Sportgerät", sagt zwar auch Daniel König, Psychiater an der Universitätsklinik für Psychiatrie der MedUni Wien. 2018 hat er per Studie allerdings einen Zusammenhang zwischen der Mordrate mit Schusswaffen und dem Zugang dazu nachgewiesen. Vor einer Verschärfung mit der Novelle 1997 stieg der Anteil von schusswaffen-induzierten Morden zwischen 1985 und 1998 von 4,1 auf 9 Prozent, "nach der Waffengesetzreform ging er jährlich um rund 6,4 Prozent zurück".

Diese Novelle durch den damaligen Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) brachte eine Verschärfung für Ausländerinnen und Ausländer. Arno Pilgram, Professor für Rechts- und Kriminalsoziologie, kritisierte: "Gleiches Recht für alle scheint passé, ein bislang überzogenes Prinzip." Für kulturfremde Risikogruppen und "solche, die dafür erklärt werden, wird das Recht engmaschiger gestaltet und Nulltoleranz erklärt, für die ‚eigenen Leute werden Rechtsnormen gelockert".

Wer welche Waffen besitzen darf

Seit 2019 sind nun Hieb- und Stichwaffen für Asylwerber und -berechtigte sowie Drittstaatsangehörige verboten. Alle anderen über 18-Jährigen dürfen solche besitzen und auch mit sich führen - sofern sie unbescholten und "verlässlich" sind, also "voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird", heißt es im Gesetz.

Während Wagner vor allem strengere Regeln für alle wahrnahm - beispielsweise wurden mit Kickls Novelle Salutgewehre auch als Schusswaffen eingestuft und müssen seither sicher verwahrt werden -, kritisieren andere gewisse Lockerungen, etwa, dass das Sammeln von Schusswaffen explizit als Rechtfertigung für den Waffenbesitz genannt wird. "Je mehr Schusswaffen sich in Privatbesitz befinden, desto mehr Tötungsdelikte finden statt", schrieb etwa Rechtsanwalt Josef Unterweger in seiner Begutachtung damals. Sie wurde nicht berücksichtigt.

Das Waffengesetz regelt den Zugang zu Schusswaffen: Jene der Kategorie A sind grundsätzlich verboten, dazu gehören Kriegsmaterial, aber auch einige Schusswaffen wie etwa Pumpguns. Für den Besitz von Schusswaffen der Kategorie B, Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen, die nicht unter das Verbot fallen, können verlässliche EWR-Bürgerinnen und -Bürger über 21 Jahren eine Waffenbesitzkarte erwerben, sofern sie das rechtfertigen können. Neben dem Sammeln ist das beispielsweise Selbstverteidigung oder Sportschießen. Alle bis auf jene mit einem Jagdschein brauchen für B-Waffen zudem ein psychologisches Gutachten und einen Waffenführerschein.

Um Schusswaffen der Kategorie C, darunter Gewehre, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen, braucht man in Österreich keine Besitzkarte. Man erhält sie allerdings ohne Jagdkarte erst drei Werktage nach dem Kauf und nicht sofort - diese sieht das Gesetz als Abkühlphase vor. Um B-Schusswaffen außerhalb der eigenen vier Wände zu führen, benötigt man einen Waffenpass, bei Kategorie C reicht die Jagdkarte.

Vorläufiges Waffenverbot bereits möglich

Das Gesetz sieht schon heute ein Waffenverbot vor. Alleine die Annahme der Behörde, dass "dieser Mensch durch missbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte", reicht dafür aus. Auch die Anzahl der Waffenverbote ist gestiegen: Am 1. Mai 2019 waren es laut Innenministerium genau 77.076, ein Jahr danach 81.558 und ihm heurigen Mai 86.864.

Um Frauen vor dem Schusswaffengebrauch ihrer (Ex-)Partner zu schützen, braucht es keine Gesetzesänderung, es enthält bereits ein vorläufiges Waffenverbot, das die Polizei, aber auch die Jagd- und Forstaufsicht "bei Gefahr im Verzug" aussprechen kann. Unisono sagen die Expertinnen und Experten, auch Disoski, allerdings: "Das wird nicht exekutiert."

Die Grüne will deshalb aus der Kann- eine Muss-Bestimmung machen: "Ziel wäre ein dauerhaftes Verbot", sobald ein Gewalttäter auffällig wird. Disoski ist bewusst, dass ein strengeres Waffenrecht "nur ein Baustein in einem Gesamtgefüge im Gewaltschutz sein kann".

Um die Anzahl illegaler Waffen zu vermindern, will sie die Möglichkeit schaffen, solche anonym abgeben zu können. Bei illegalen Waffen wird auch Rechtsanwalt Wagner deutlich. Erst vergangene Woche erhöhte das Oberlandesgericht Graz die Strafen zweier Kärntner Waffenhändler, die ab 2011 insgesamt 820 Faustfeuerwaffen und Dutzende Kalaschnikows an die Mafia verkauft hatten auf unbedingte drei Jahre und zweieinhalb Jahre Gefängnis. In Wagners Augen wäre aber durchaus auch lebenslängliche Haft angebracht: "Illegaler Waffenhandel wird fast wie ein Kavaliersdelikt gesehen. Dabei ist das ja eigentlich Beihilfe zu Mord."