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Die jüngste Diskussion um internationale Wahlbeobachter zeigt wieder einmal eines: Die Beteiligten haben keine Ahnung von der Gesetzeslage.
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Es ist immer wieder erstaunlich, wie schnell und nachhaltig politische Diskussionen in Österreich in die falsche Richtung laufen. Da wirft der Innenminister dem Bundeskanzler "Unkenntnis" vor und behauptet unwidersprochen, Wahlbeobachter wären "gesetzlich vorgesehen". Das einzige Mitglied der Bundesregierung, das von Gesetzeswegen bei dieser Frage - übrigens ausschließlich - zuständig wäre, schweigt hingegen hartnäckig: der Außenminister, der bei anderen Fragen und insbesondere gegenüber anderen Regierungsmitgliedern fast schon hysterisch auf die Einhaltungen seiner Kompetenzen pocht.
Dabei wäre bei der Frage nach OSZE-Wahlbeobachtern für die Wiederholung der Hofburg-Stichwahl alles so einfach: Man müsste bloß kurz ins Gesetz hineinschauen. Danach wären alle Fragen geklärt und das peinliche Politikergeplänkel den Bürgern erspart geblieben.
Gleich zu Beginn, nämlich bereits in Paragraph 2, regelt die Bundespräsidentenwahlordnung den Einsatz von internationalen Wahlbeobachtern.
Es wird einfach auf die sinngemäße Anwendung der Regeln für eine Nationalratswahl verwiesen. Unter der Überschrift "Wahlbeobachter" - für jedermann wirklich leicht zu finden - bestimmt Paragraph 20a der Nationalratswahlordnung: "Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kann die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und deren Teilnehmerstaaten zur Entsendung von internationalen Wahlbeobachtern einladen."
Was an diesem Satz unverständlich sein soll, erschließt sich beim besten Willen nicht. Weder sind OSZE-Wahlbeobachter gesetzlich bindend oder sonst wie verpflichtend vorgesehen, noch werden sie vom Innenminister eingeladen (wie heimische Medien ungeprüft nachplapperten). Sondern der Außenminister kann einladen. Und aus.
Es stimmt, dass bei allen Bundeswahlen der vergangenen Jahre OSZE-Vertreter eingeladen waren.
Es gehört zum guten Ton und ist inzwischen der Normalfall. Aber eine quasi-rechtliche Verpflichtung zur Einladung gibt es nicht. So gesehen haben sowohl der Innenminister als auch der Bundeskanzler mit ihren Wortmeldungen übers Ziel hinausgeschossen.
Worüber man durchaus diskutieren könnte und sollte, wäre hingegen die Frage, warum gerade das Ministerium für Europa, Integration und Äußeres (so heißt das Außenministerium seit 1. März 2014 korrekt - die veraltete Bezeichnung in der Nationalratswahlordnung zu ändern, hat man wohl vergessen) offensichtlich allein und nach Lust und Laune OSZE-Beobachter einladen darf. Diese Regelung ist wenig sinnvoll, da das Außenministerium ansonsten mit der Durchführung von Wahlen de facto nichts zu schaffen hat. Korrekt sollte wohl die Bundesregierung mit der Entscheidung über die Einladung von Wahlbeobachtern betraut sein. Schließlich schreibt ja auch sie jeweils mittels Verordnung Wahlen aus. Mit dieser kleinen Korrektur wäre überdies allen Regierungsbeteiligten auch dadurch geholfen, dass sie dann ja alle zusammen OSZE-Wahlbeobachter einladen würden. Und somit wären auch wieder alle gleich wichtig. Und darauf scheint es ja in der österreichischen Innenpolitik anzukommen.