Team Stronach und SPÖ haben bisher im Wahlkampf am meisten geworben.
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Wien. In den letzten Tagen vor der Nationalratswahl gehen die Parteien kräftig auf Stimmenfang: Mit Post-its auf Briefkästen, persönlich adressierten Postsendungen und Wahlplakaten versuchen sie, Wähler für sich zu gewinnen. "Der Wahlkampf spitzt sich heuer stärker als bei den vergangenen Nationalratswahlen auf die letzten Wochen zu", sagt Josef Leitner vom Marktforschungsinstitut Focus. Dafür verantwortlich sei unter anderem die gesetzlich festgelegte Grenze der Wahlkampfbudgets auf sieben Millionen Euro.
Das Team Stronach hat bereits im Juli bekanntgegeben, diese Summe gegebenenfalls auch überschreiten zu wollen. Allein ein Drittel der politischen Werbung ist den Stronachs zuzurechnen, so Focus. Insgesamt haben die Parteien im Wert von 12,45 Millionen Euro geworben, auf Platz zwei folgt mit knapp 30 Prozent die SPÖ. Abgeschlagen liegen FPÖ, ÖVP und Grüne mit Anteilen zwischen neun und elf Prozent. Dafür wurden die Bruttowerbewerte (ohne Rabatt) in Printmedien, Radio und Fernsehen von Juli bis Mitte September erhoben, bis Ende August auch Plakate und Internet-Werbung. Selbst aufgestellte Plakatständer sind nicht mit eingerechnet. Leitner betont, dass die Zahl ein Zwischenstand ist: "In den letzten Tagen kann sich da noch einiges ändern." Erhoben wurde, für welche Partei geworben wird und nicht, welcher Geldgeber dahintersteht.
Auch der Parteienfinanzierungsexperte Hubert Sickinger betont, dass die von Focus angeführten Zahlen lediglich einen Teil der tatsächlichen Kosten darstellen. Dazu kämen etwa Postwurfsendungen: SPÖ, ÖVP und FPÖ würden an jeden der knapp 6,5 Millionen Wahlberechtigten zumindest einen direkt adressierten Brief schicken. Pro Sendung kostet allein das Porto eine Million Euro. Dazu kämen Kosten für Parteiveranstaltungen, Wahlhelfer, Wahlgeschenke - Letztere machen alleine bei den Grünen mehr als eine halbe Million Euro aus. "Die Wahlkampfkosten der Parteien werden sicher noch steigen", resümiert Sickinger.
Klarheit erst 2014
Ob und wenn ja in welcher Höhe die Parteien die ihnen durch das neue Parteiengesetz auferlegte Beschränkung überschreiten, wird man so bald allerdings nicht erfahren. Denn der Rechenschaftsbericht für 2013 ist erst im September 2014 fällig. Sickinger ist "schon sehr gespannt auf die Rechenschaftsberichte". Vergleicht man die Beschränkung mit den geschätzten Ausgaben für die letzten beiden Nationalratswahlen, müssen die Parteien jedenfalls heuer entweder massiv zurückstecken oder kreativ in der Finanzierung sein.
So gaben die Parteien schon in dem - aufgrund der kurzen Zeit von Wilhelm Molterers "es reicht" bis zum Urnengang - abgespeckten Wahlkampf 2008 mit 12,4 (SPÖ) und 10 (ÖVP) Millionen mehr Geld aus als heuer erlaubt ist. 2006, im letzten "echten" Wahlkampf, waren es über alle Parteien hinweg mehr als 42 Millionen Euro. Sickinger geht davon aus, dass damals real 60 Millionen ausgegeben wurden - in den Rechenschaftsberichten fehlten nämlich die Landesparteien.
Und die sind laut dem Rechtsanwalt Stephan Lenzhofer, der gemeinsam mit Werner Zögernitz vom Institut für Parlamentarismus einen Kommentar zum neuen Parteiengesetz verfasst hat, nun als "territoriale Gliederungen" einer Partei von der 7-Millionen-Grenze erfasst. Generell meint Lenzhofer: "Die Grenze ist in aller Munde, und es ist auch gut, dass man nicht unendlich viel Geld im Wahlkampf ausgibt, aber aus einer juristischen Perspektive betrachtet, ist die Regelung sehr schwach."
Von Umgehungsmöglichkeiten will der Jurist nicht sprechen, er sieht allerdings "Steuerungsmöglichkeiten". Neos und Team Stronach etwa setzen auf Darlehen - "eine sehr kreative Lösung, auf so etwas hat niemand Rücksicht genommen", als das Gesetz entworfen wurde, sagt Lenzhofer. Wenn später auf eine Rückzahlung verzichtet wird, müsse der Betrag im entsprechenden Jahr aber als Spende ausgewiesen werden. Auch die ÖVP-nahe Initiative "Mein Anliegen" zählt zu kreativen Lösungen: Der Experte hält dies zwar für durchaus legal, deren Ausgaben würden auch - zumindest vorerst - nicht zu den sieben Millionen zählen, allerdings führe dies sehr wohl die Regelung ad absurdum.
Unter anderem wegen dieser Initiative haben die Grünen Sachverhaltsdarstellungen beim Parteientransparenzsenat eingebracht. Neben der Anzeige wegen der Finanzierung von Faymann-Plakaten durch den SPÖ-Parlamentsklub liegen dem Senat unter Vorsitz von Ludwig Adamovich nun sieben der Grünen gegen alle anderen Parteien vor.
Elf Anzeigen vor Senat
Dazu kommen drei einer Privatperson gegen ÖVP, FPÖ und BZÖ sowie eine der SPÖ gegen die Grünen. Die von der SPÖ versprochenen "Selbstanzeige" zur Klärung der Plakate-Frage ist nicht eingelangt, sagt Adamovich. Aber diese Rechtsfrage werde man nun klären. Spannend wird die Frage zu "Mein Anliegen": Die Grünen monieren, dass die Initiative einen Event in der Stadthalle organisiert hat, der mehr als 50.000 Euro gekostet habe und daher als Sachspende an die Volkspartei sofort dem Rechnungshof zu melden gewesen wäre. Wenn der Senat entscheidet, dass dem so ist, könnte der Betrag im Nachhinein auch noch unter die Sieben-Millionen-Grenze fallen. Ganz so dehnbar ist sie denn doch nicht.
Wissen: Wahlkampfkosten
Seit 9. Juli läuft die gesetzliche Begrenzung der Wahlkampfkosten, wonach jede Partei bis zum Wahltag am 29. September maximal sieben Millionen Euro ausgeben darf. Unter diese Grenze fallen neben den Kosten der Inserate, Plakate und Werbespots auch Ausgaben für Postwurfsendungen, Wahlgeschenke, den eigenen Internet-Auftritt sowie für zusätzliches Personal. Die Endabrechnung der Parteien wird erst im Herbst 2014 vorliegen, wenn die Rechenschaftsberichte zu veröffentlichen sind. Wer die Kostenbegrenzung überschritten hat, muss 10 bis 20 Prozent des Überschreitungsbetrags als Strafe bezahlen.