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Wahlzettel gültig trotz Karikatur

Von Wolfgang Zaunbauer

Politik

Wahlanfechtung des BZÖ abgewiesen: Penis-Zeichnung betraf Piraten, nicht BZÖ.


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Wien. Ein auf den Wahlzettel gekritzelter Penis macht einen Stimmzettel nicht ungültig, wenn trotzdem ein klar erkennbares Kreuz an der dafür vorgesehenen Stelle gemacht wurde. Soweit folgte der Verfassungsgerichtshof der Beschwerde des BZÖ. Dieses wollte die Kärntner Landtagswahl mit der Begründung anfechten, ein Stimmzettel sei wegen einer "pornographischen Karikatur" zu unrecht als ungültig gewertet worden. Allein: Einen solchen Stimmzettel gibt es nicht.

Diese eine Stimme hätte die Wahl vom 3. März deutlich verändern können, denn sie rettet den Grünen das fünfte Mandat und damit der Koalition von SPÖ, ÖVP und Grünen die Zweidrittelmehrheit. Das BZÖ bleibt damit bei zwei Sitzen im Kärntner Landtag. Den dritten verpasst es um genau diese Stimme. Der Grund: Es gibt keinen ungültigen Stimmzettel mit einer versauten Zeichnung und einer Stimme für das BZÖ.

18 ungültige Stimmzettel durchgesehen

In der betroffenen Gemeinde Micheldorf im Bezirk St. Veit gab es insgesamt 18 ungültige Stimmzettel. Bei der Durchsicht fanden die Verfassungsrichter zwar einen, auf dem "ein männliches Geschlechtsorgan gezeichnet wurde", wie VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Dienstag erklärte, allerdings war das Kreuz nicht beim BZÖ, sondern bei der Piratenpartei" gemacht.

Hätten die Piraten die Wahl angefochten, wäre die Stimme laut Holzinger als gültig zu werten gewesen. Allerdings hätte das auf das Wahlergebnis keinen Einfluss gehabt - im Gegensatz zum Fall, hätte es sich um eine Stimme für das BZÖ gehandelt.

BZÖ akzeptiert Urteil "selbstverständlich"

Wie das BZÖ auf die Idee kam, "dass es so einen Wahlzettel gab, weiß ich nicht", sagte Holzinger, der den Fall als "etwas skurril" bezeichnete. Denn das BZÖ hatte selbst gar keine Vertrauensperson in der Wahlkommission (man hatte offensichtlich darauf vergessen, eine solche zu nominieren), sondern nur einen Wahlzeugen.

In einer Aussendung erklärte das BZÖ, man habe die Information über den ungültigen Stimmzettel vom Wahlbeisitzer der FPÖ erhalten - und für den sei das Urteil die eigentliche Blamage. Man nehme das "Urteil des Verfassungsrechtshofes selbstverständlich zur Kenntnis. Die Angelegenheit ist damit für uns erledigt", schreiben die beiden verbliebenen orangen Landtagsabgeordneten Johanna Trodt-Limpl und Wilhelm Korak.