Zentis klagt Darbo wegen Rückständen von Pflanzenschutzmittel in Marmeladen. | Darbo schon 2000 wegen Irreführung vor Gericht. | Köln/Stans. Wann darf ein Marmeladenhersteller seine Produkte als "naturrein" bezeichnen? Der deutsche Mitbewerber Zentis hat beim Landgericht Köln eine Unterlassungsklage gegen Darbo eingereicht. Dem Tiroler Hersteller soll die Behauptung untersagt werden, seine Produkte seien "naturrein".
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Schon 2000 musste sich Darbo für eben jenen Zusatz vor Gericht verteidigen: Der Kölner Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe klagte, weil Darbo damit den Anschein erwecke, dass die Konfitüre völlig frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sei. Bei einer Untersuchung der Darbo-Gartenerdbeer-Marmelade wurden aber Spuren vom Geliermittel Pektin, von Pestiziden sowie von Blei und Cadmium gefunden.
EuGH: Produkt kann nur so rein wie die Natur sein
Die Klage ging bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Gericht in Luxemburg sprach im damaligen "Darbo-Urteil", dass die Bezeichnung "naturrein" Konsumenten nicht in die Irre führe. Gartenfrüchte seien zwangsläufig der Umweltverschmutzung und Pestiziden ausgesetzt, und überdies lägen die festgestellten Blei-, Cadmium- und Pestizidrückstände deutlich unter den zulässigen Höchstwerten. Über das enthaltene Pektin könne sich ein "verständiger, aufmerksamer und durchschnittlich informierter" Verbraucher anhand der Etikette informieren.
Nun will Zentis aber anhand von Laboruntersuchungen nachweisen, dass in Darbo-Marmeladen und -Fruchtaufstrichen zu einem hohen Prozentsatz Rückstände von Pflanzenschutzmittel zu finden sind. Dies stehe im Widerspruch zur Bewerbung "naturrein", durch die Verbraucher höhere Anforderungen bezüglich Belastungen stellen als bei "Standard-Produkten".
Selbst wenn die zugelassene Höchstmenge von Pestizid nur knapp unterschritten wird, wäre laut Christian Hauer, Senior Partner bei Schönherr Rechtsanwälte und Experte für unlauteren Wettbewerb, die Bezeichnung "naturrein" in Gefahr. Denn der Slogan impliziere, "dass die Pestizidmenge deutlich unter dem erlaubten Höchstwert liegt. Oder wenn chemische Konservierungsstoffe in der natürlichen Marmelade enthalten sind."
Zudem stößt sich Zentis an der Aussage, dass die Familie Darbo "seit dem Jahr 1879 Konfitüren nach einem überlieferten Tiroler Rezept herstelle", wie auf den Gläsern zu lesen ist. Diese Angaben entsprächen nicht den Tatsachen. Außerdem will Zentis nachweisen, dass das Urteil von 2000 aufgrund falscher Aussagen von Darbo zustande kam.
Das Tiroler Unternehmen war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.