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Wann das Leben beginnt

Von Eva Stanzl

Wissen
Beginnt Leben mit der embryonalen Stammzelle?Foto: corbis

Die Debatte, wann das Leben anfängt, wird neu aufgerollt. | Restriktionen könnten Forscher abwandern lassen. | Wien. In Europa könnte die Diskussion darüber neu entflammen, wann menschliches Leben beginnt. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg will im Sommer endgültig entscheiden, ob embryonale Stammzellen patentierbar sein sollen oder nicht. Dabei schlägt ein Rechtsgutachter eine restriktive Gesetzgebung vor, wonach menschliches Leben schon ab der Befruchtung anfängt.


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Anlass ist ein Patentstreit. Der Stammzellenforscher Oliver Brüstle hält ein Patent zur Herstellung neuraler Vorläuferzellen (unreife Zellen, die sich zu Nervenzellen entwickeln) aus pluripotenten embryonalen Stammzellen. Pluripotente Stammzellen gelten als Hoffnung für das Heilen von Krankheiten, weil sie sich in jede Art von Zelle entwickeln können. Brüstle hatte sie zur Behandlung der Parkinson-Krankheit erprobt. Sie werden befruchteten Embryonen im Frühstadium (Blastozysten) entnommen, die Blastozyste wird dabei jedoch zerstört.

"Laut der EU-Biopatentrichtlinie können embryonale Stammzelllinien patentiert werden, wenn sie unerlässlich sind für gewisse therapeutische Techniken. Das ist eine Leseart des Gesetzes. Die zweite ist, dass es sich dabei um Teile des menschlichen Körpers handelt, der nicht patentierbar ist", erklärt der Ulrich Körtner, Vorstand des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin der Uni Wien. In diesem zweiten Sinn hatte die Umweltschutzorganisation Greenpeace Brüstle geklagt. Nun befasst das deutsche Bundespatentgericht den EuGH. Dessen richterlicher Rechtsgutachter Yves Bot schlägt vor, die Patentierung zu untersagen.

Patentierung verboten

Nach seiner Ansicht sind totipotente Stammzellen, die sich zu einem Menschen entwickeln können, als menschliche Embryonen zu bewerten, da sie das erste Stadium des werdenden menschlichen Körpers bilden. Sie müssten von der Patentierung ausgeschlossen werden. Die von Brüstle verwendeten pluripotenten Stammzellen seien hingegen zwar keine Embryonen, weil sie sich nur in Organ-Zellen ausdifferenzieren könnten. Jedoch dürfe ein Verfahren unter Nutzung solcher Zellen nicht patentiert werden, wenn ihre Gewinnung die Zerstörung eines Embryos erfordert.

Wenn die Luxemburger Richter mit der restriktiven Auslegung konform gehen, müssen alle EU-Staaten mitziehen. Therapien auf Basis embryonaler Stammzellen ließen sich dann nicht mehr in Geld aufwiegen. Was zu einer Abwanderung von Forschern führen könnte.

Weiters würde wohl ein restriktives Urteil auch die Stammzellengewinnung zu Forschungszwecken selbst in liberalen EU-Staaten einschränken, da sie dann nicht mehr gewonnen werden dürften. Was in Österreich bereits der Fall ist: Hierzulande ist die Gewinnung von embryonalen Stammzellen verboten. Und das Fortpflanzungsmedizingesetz stellt Embryonen zwar nicht einem Menschen gleich. Jedoch dürfen entwicklungsfähige embryonale Zellen dort ausschließlich zum Zweck der Fortpflanzung verwendet werden. Womit Patentierung ausgeschlossen ist.

Als Vorsitzende der Österreichischen Bioethik-Kommission will die Genetikerin Christiane Druml den Zwischenstand beim EuGH zwar nicht kommentieren. Sie gibt aber zu bedenken: "Wir bewegen uns hier auf dünnem Eis. Wenn man sagt, Leben beginnt ab der Befruchtung, müsste man auch die Spirale zur Empfängnisverhütung verbieten, weil sie das Einnisten des befruchteten Embryos verhindert." Und Kurt Zatloukal, stellvertretender Vorstand des Instituts für Pathologie der Uni Graz, betont: "Behauptungen, wann Leben beginnt, haben keine wissenschaftliche Basis. Jede Entscheidung darüber ist ein Politikum. Das nicht zu gewinnen ist."