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Wann dürfen Transsexuelle in Pension?

Von Martin Sattler

Wirtschaft

Umwandlung: Welches Alter gilt? | Letztstand ist | entscheidend. | Wien. Ende April fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil in einem nicht ganz alltäglichen Fall. Die Britin Sarah Margaret Richards, als Mann geboren und vor fünf Jahren operativ zu einer Frau umgewandelt, wollte das für Frauen niedrigere Pensionsantrittsalter in Anspruch nehmen, was die britischen Behörden aber verweigerten. Der EuGH sah nun darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. EU-Recht verbietet demnach jeden Unterschied aufgrund des Geschlechtes bei der Gewährung von Sozialleistungen. Es sei deshalb einerlei, welchen Geschlechts ein Antragsteller bei der Geburt war; entscheidend ist allein der Jetztstand.


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Was die rechtliche Situation für Betroffene in Österreich angeht, beruhigt Walter Pöltner, Sektionschef im Sozialministerium: "Bei der Prüfung eines Pensionsanspruches zählt nur der Letztstand im Zeitpunkt des Antrages." Eine eigene Regelung für so genannte Transsexuelle gäbe es in Österreich nicht. "Wir prüfen nur anhand der Sozialversicherungsnummer. Die bleibt bei einer Umwandlung gleich, es wird aber das Geschlecht in allen Akten geändert. Was vor der Operation war, können wir daher gar nicht sehen", so Pöltner. Nicht zuletzt deshalb hat es bisher in Österreich keine Probleme wie in England gegeben. Ein Sprecher der Pensionsversicherungsanstalt PVA bestätigt, dass es noch keine Beschwerden gegeben hat, und ergänzt: "Ab 2033 gilt aber sowieso das einheitliche Pensionsantrittsalter."

Neben dem EuGH muss sich auch der Verfassungsgerichtshof mit dem Thema Geschlechtsumwandlung befassen: Erst im Jänner beschloss er eine Prüfung eines Erlasses des Innenministeriums, nach dem einer verheirateten Frau (vormals Mann) die entsprechende Registrierung im Geburtenbuch verweigert wurde. Die Ehe (mit einer Frau) sei nach Ansicht des Ministeriums nach wie vor aufrecht und damit würde der rechtswidrige Zustand der gleichgeschlechtlichen Ehe bestätigt. Ohne Eintrag ins Geburtenbuch ist allerdings auch keine Änderung des Vornamens oder die Ausstellung eines passenden Reisepasses möglich.

Der Verein TransX schätzt, dass sich in Österreich in den vergangenen fünf Jahren rund 500 Personen operativ haben "anpassen" lassen.