Der Maßnahmenvollzug soll reformiert werden. Aktivisten wie Markus Drechsler sehen derzeit schwere Mängel.
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Der Wiener Markus Drechsler hat mehr als fünf Jahre seines Lebens im Maßnahmenvollzug abgesessen, vier davon in der Justizanstalt Mittersteig, der "Sonderanstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher". In dieser Zeit sind dem 45-Jährigen dort viele Mängel aufgefallen. Am schlimmsten war für ihn die Ungewissheit. "Man weiß nicht, wann man da wieder rauskommt. Das ist psychische Folter."
Kurz bevor der gelernte IT-Fachmann vor vier Jahren freikam, gründete er den Verein "Selbst- und Interessensvertretung zum Maßnahmenvollzug (SIM)". Dessen Ziel: Sowohl Untergebrachten als auch Angehörigen bei Problemen, die der Maßnahmenvollzug mit sich bringt, zu helfen und zu informieren.
Corona verschärft die Lage
Bei den Untergebrachten handelt es sich um geistig abnorme Rechtsbrecher, die sich an Drechslers Verein wenden, wenn sie frische Kleidung, ein offenes Ohr oder auch Hilfe nach der Freilassung bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft benötigen. "Bei vielen Insassen werden die Besuche der Angehörigen von Jahr zu Jahr seltener. Für viele ist es das Highlight der Woche, wenn sie jemand von SIM besuchen kommt", sagt Drechsler. Dass das momentan aufgrund der Corona-Epidemie nicht möglich ist, versteht Drechsler. Videotelefonie hilft da nur eingeschränkt, denn einerseits gebe es zu wenige Geräte dafür, andererseits "gibt es zu wenig Information für die Untergebrachten. Manche wissen gar nicht, dass es diese Möglichkeit für sie gibt." Auch komme der Brief- und Postverkehr von außen manchmal ins Stocken, eine Nachfrage des Vereins in der Justizanstalt löse das Problem aber meistens.
Während seiner gesamten Zeit in Haft habe sich Drechsler gedacht: "Es gibt da draußen niemanden, der sich um diese Leute im Maßnahmenvollzug kümmert." Er habe sich für die Gründung des Vereins berufen gefühlt, nachdem er sich während seiner Zeit in Haft intensiv mit dem Maßnahmenvollzug beschäftigt hat. Mittlerweile ist der privat finanzierte Verein auf über 72 ehrenamtliche Mitarbeiter herangewachsen - es werden momentan 379 Untergebrachte und rund 162 Angehörige betreut. In der Corona-Zeit sind mehr Bewerbungen als sonst bei Drechsler eingegangen - und zwar 40 an der Zahl. "Die Menschen haben halt mehr Zeit, um sich ehrenamtlich zu engagieren."
Laut Justizministerium sitzen aktuell 1096 Personen, das sind rund 13 Prozent aller Häftlinge österreichweit, im Maßnahmenvollzug - mehr als viermal so viele wie im Jahr 1990. In Wien sind es 199 Personen. Allerdings kommen viele in den Maßnahmenvollzug, die dort nicht hingehören, meint Drechsler. Aber was genau ist der Maßnahmenvollzug?
Neben dem Strafsystem kennt das Strafgesetzbuch (StGB) auch ein System sogenannter vorbeugender Maßnahmen für geistig abnorme Rechtsbrecher, die grundsätzlich unbefristet so lange angehalten werden, bis anzunehmen ist, dass von ihnen in Zukunft keine Gefährdung für die Gesellschaft mehr ausgeht. Um in den Maßnahmenvollzug eingewiesen zu werden, muss eine Person eine Straftat begangen haben, die mit einem Strafrahmen von mehr als einem Jahr Gefängnis bedroht ist. Weitere Voraussetzung ist, dass bei der Person zu befürchten ist, dass sie unter dem Einfluss ihrer geistigen oder seelischen Abartigkeit vermutlich eine mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen begehen wird.
39 Jahre wegen Drohung
Laut Justizministerium ist das Ziel in den Anstalten eine "möglichst lückenlose Betreuung, die die Häftlinge von öffentlichen gesundheitlichen Präventions- und Behandlungsprogrammen nicht ausschließt". Therapien finden auf freiwilliger Basis statt. Die Insassen müssen aber behandlungsbereit sein, um das Gefängnis je wieder verlassen zu können.
Markus Drechsler erhielt seinerzeit eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren plus Maßnahmenvollzug. Was "Maßnahmenvollzug" wirklich bedeutet, wusste er damals nicht. In vielen Fällen waren Menschen mit ihm untergebracht, die "lediglich" eine gefährliche Drohung ausgesprochen hatten. "Ein Mithäftling musste 39 Jahre im Maßnahmenvollzug wegen gefährlicher Drohung gegen seinen Nachbarn verharren", erzählt Drechsler.
Auch eine 21-Jährige ist Klientin in seinem Verein. Sie sitzt seit fünf Jahren - zuerst in der Justizanstalt Schwarzau (NÖ), seit einigen Jahren nun in der Justizanstalt Asten (OÖ) - wegen gefährlicher Drohung gegen einen Pfleger in der Psychiatrie. "Die Justiz wusste damals nicht, wohin mit ihr. Widerstand gegen die Staatsgewalt oder eine gefährliche Drohung sollten nicht für eine Einweisung in den Maßnahmenvollzug ausreichen", sagt der SIM-Gründer. "Hier sollten Menschen wirklich nur bei schwereren Straftaten hinkommen."
Deshalb empfahl 2014 eine vom damaligen Justizminister Wolfgang Brandstetter eingesetzte Expertenkommission, die Voraussetzungen für eine Einweisung hinaufzusetzen. 93 Reformpunkte wurden ausgearbeitet - umgesetzt davon jedoch nur einzelne.
Bei einer Haftstrafe im Gefängnis wissen die Insassen, wann sie hinauskommen. Beim Maßnahmenvollzug aber kann die Entlassung von einem Jahr bis hin zu 39 Jahren dauern. Je nachdem, wann eben ein Gutachter den Straftäter für ungefährlich erklärt.
Laut Drechsler muss sich auf jeden Fall an den Einweisungskriterien etwas ändern. Außerdem solle nicht die gesamte Verantwortung dafür, wer eingewiesen oder entlassen wird, an einer Person hängen bleiben - nämlich am Gutachter im Auftrag des Gerichts. "Das sollte im Idealfall ein Gremium aus Psychologen, Sozialarbeitern, Justizwachebeamten, Psychiatern und Richtern entscheiden. Dadurch würde ein viel breiteres Bild entstehen und Personen wären involviert, die den Untergebrachten auch persönlich kennen", sagt Drechsler. Im Normalfall liegt die gesamte Verantwortung beim Psychiater. "Wenn dieser jemanden entlässt und es passiert etwas, fällt das auf ihn zurück", sagt Drechsler.
Die jüngste Ausarbeitung einer Reform des Maßnahmenvollzugs wurde im Rahmen der Vorstellung des Regierungsprogramms am 2. Jänner dieses Jahres angekündigt. Unter anderem geht es dabei um eine Erhöhung der Einweisungskriterien, die Bewältigung der Anzahl an Untergebrachten und die medizinische Behandlung und Resozialisierung von Insassen. Der Gesetzesentwurf soll noch dieses Jahr in Begutachtung gehen und frühestens 2021 geltend gemacht werden (die "Wiener Zeitung" hat berichtet).
Reform in der Pipeline
"Mir sind die Herausforderungen im Maßnahmenvollzug sehr bewusst. Ich möchte die Situation dort so rasch wie möglich verbessern", sagt Justizministerin Alma Zadic gegenüber der "Wiener Zeitung". "Eine Reform kostet zwar am Anfang, jedoch spart sie in Folge Geld, weil wirklich nur die Menschen in eine Anstalt kommen, die auch dort hingehören, und die Therapiemöglichkeiten für die geringere Zahl dann verbessert werden", meint Markus Drechsler.
Momentan sei es damit nämlich schwierig. Es dauere übermäßig lange, bis ein Therapeut zugeteilt wird. Ein weiterer Aspekt, der Drechsler widerstrebt: "Man kann sich den Therapeuten nicht aussuchen. Dabei ist es so wichtig, einen passenden Therapeuten zu haben, mit dem die zwischenmenschliche Ebene passt und somit auch eine Vertrauensbasis gegeben ist, um an den Problemen miteinander arbeiten zu können." Markus Drechsler hofft jedenfalls auf eine bessere Einbindung der Betroffenen und Angehörigen und auf eine Umsetzung des aktuell vorliegenden Gesetzesentwurfs noch in diesem Jahr.