Zahlreiche muslimische Asylwerber treten in Österreich jedes Jahr zum Christentum über. Welche Rolle spielt das im Asylverfahren?
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Es ist eine überschaubare, aber bunt durchmischte Schar an Besuchern, die sich an diesem lauen Oktoberabend in der Karmeliterkirche in Wien-Döbling versammelt hat. Einige tragen Loden- oder Tweed-Sakko, andere Sportjacke und Kopftuch. Draußen haben sich drei Polizisten postiert, drinnen wird das strikte Fotografierverbot während der Feier durchgesagt. Für zu viele Bewerber mit muslimischem Hintergrund könnten Fotos im Internet verhängnisvoll werden, heißt es. Eine junge Frau übersetzt das Gesagte in Farsi. Dann der Einzug. Orgelklänge zu "Allerheiligenlitanei", wie das Programm verkündet. Mittendrin Kardinal Christoph Schönborn, Erzbischof von Wien, in feierlichem Gewand.
Die Polizisten sind nicht nur da, weil es der Kardinal persönlich ist, der den Kandidatinnen und Kandidaten die "Erwählung zur Taufe" zuspricht. Sondern auch, weil es hauptsächlich Menschen mit muslimischem Hintergrund sind, die heute zur "Feier der Erwählung", einer Art letzten Vorstufe zur Erwachsenentaufe, zugelassen sind. Die meisten von ihnen sind afghanische und iranische Staatsbürger.
Dass Menschen mit muslimischem Hintergrund zum Christentum übertreten wollen, gefällt aber nicht allen. Den "frömmeren" ihrer Landsleute, für die nur Verräter vom Islam abfallen, zum Beispiel nicht. Oder heimischen Rechtsextremen, die übergetretene Menschen aus islamisch geprägten Ländern durchgehend als "Scheinkonvertiten" denunzieren, die sich damit den Asylstatus erschleichen und abendländische Gesellschaften infiltrieren wollen. Da können ein paar Vorsichtsmaßnahmen rund um die Feier nicht schaden.
"Abfall vom Islam" unter den Taliban lebensbedrohlich
Dass die meisten Menschen, die heute den nächsten Schritt zu ihrer Taufe machen, Asylwerber und Asylberechtigte sind, hat auch eine politische Dimension. Denn Verfolgung aufgrund religiöser Überzeugungen ist ein anerkannter Fluchtgrund laut Genfer Flüchtlingskonvention. Ein Religionsübertritt bzw. der Wunsch dazu muss daher in laufenden Asylverfahren berücksichtigt werden. Bei Muslimen, die das in Österreich hauptsächlich betrifft, ist der Hintergrund das im Islam bestehende Konversionsverbot: Der Übertritt zu einer anderen Religion ist nicht erlaubt und kann je nach Koran-Auslegung und Land für die Konvertiten massive Repressionen zur Folge haben.
In Afghanistan gibt es traditionell kleine, geheime Gruppen christlicher Gläubiger, ihre Anhänger werden auf 6.000 bis 10.000 geschätzt. Schon unter der vergangenen Regierung waren sie von massiven Repressionen bedroht. Seit der neuerlichen Machtübernahme der radikalislamischen Taliban im Sommer ist der "Abfall vom Islam" für sie akut lebensbedrohlich. Und auch im schiitisch geprägten Iran, wo es die weltweit am schnellsten wachsenden christlichen Gemeinschaften gibt - katholische, evangelische, vor allem aber freikirchliche -, ist die Religionspolizei des Mullah-Regimes wenig zimperlich und tritt regelmäßig mit willkürlichen Verhaftungen in Erscheinung. Im Iran leben laut Schätzungen zwischen 800.000 und drei Millionen Untergrund-Christen.
Die Verfolgung aus religiösen Gründen kann der Grund für einen Asylantrag in Österreich sein. Etwa wenn ein Konvertit aus einem islamisch geprägten Land wegen seines nicht-muslimischen Bekenntnisses flüchtet. Weit häufiger sind aber die Fälle, in denen aus anderen Gründen geflüchtete Muslime während des Asylverfahrens mit der christlichen Religion in Berührung kommen und mit der Zeit selbst einen Übertritt erwägen. Die drohende Verfolgung in der Heimat wird dann als sogenannter Nachfluchtgrund im Asylverfahren berücksichtigt. Die Behörden stehen Religionsübertritten während laufender Verfahren allerdings oft skeptisch gegenüber. Der Verdacht einer "Scheinkonversion", um bessere Chancen auf Asyl zu haben, ist hier schnell bei der Hand.
Innenministerium veröffentlicht keine Zahlen
Transparenz gibt es bei diesem Thema aber nicht. Wie viele Menschen in Österreich Asyl wegen religiöser Verfolgung erhalten, wird von den Behörden nicht veröffentlicht. Ebenso wenig wie die Zahl der abgelehnten Asylanträge und die Gesamtzahl der Anträge aus diesem Grund. Im Innenministerium wird gegenüber der "Wiener Zeitung" zwar betont, dass eine Konversion "jedenfalls im Rahmen der Einzelfallprüfung vom zuständigen Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl berücksichtigt" wird. Eine statistische Erfassung der individuellen Fluchtgründe erfolgt allerdings nicht, eine Auswertung dieser sei daher "nicht möglich".
Den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Religionsgemeinschaften, die die Taufwilligen betreuen, kommt im Asylverfahren jedenfalls eine nicht unwesentliche Rolle zu. Wird der Religionsübertritt als Fluchtgrund geprüft, werden sie im Verfahren häufig als Zeugen geladen. Auch, weil die Behörden "sicherstellen müssen, dass es sich nicht um eine Scheinbekehrung mangels anderer relevanter Asylgründe handelt", sei es "für die Kirche besonders wichtig, die Echtheit der Motive für den Taufwunsch genau zu prüfen", heißt es in den Richtlinien der Österreichischen Bischofskonferenz zur Taufvorbereitung von Asylwerberinnen und Asylwerbern.
In den ersten Jahren nach den großen Fluchtbewegungen ab 2015 sei der Umgang mit den Behörden "ziemlich schwierig" gewesen, sagt Daniel Vychytil, in der Erzdiözese Wien für Erwachsenentaufen zuständig, im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Im Laufe der vergangenen Jahre hat sich die Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen aus seiner Sicht aber deutlich verbessert. Der Unterschied: "Damals waren die Fälle beim BFA, das wegen der großen Zahl an Asylanträgen zwischen 2015 und 2017 stark überfordert war, heute sind sie vor Gericht." Denn das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) entscheidet als Behörde in erster Instanz über einen Asylantrag. Wird die Entscheidung über einen negativen Asylbescheid angefochten, geht der Antrag an das Bundesverwaltungsgericht als zweite Instanz und wird dort neu geprüft.
Postbeamte kurzfristig für Asylverfahren angeworben
2015 wurden viele neue Beamtinnen und Beamte kurzfristig angeworben und eingeschult. Man rekrutierte sie aus der Polizei und dem Bundesheer ebenso wie unter Postangestellten. "Nicht alle waren für die Aufgabe geeignet", sagt Vychytil. "Teils kamen absurde Fragen im Verfahren." Die Stimmung gegenüber Geflüchteten war im Österreich dieser Jahre ohnehin am Tiefpunkt. Auch Weisungen vom ab 2017 FPÖ-geführten Innenministerium unter Herbert Kickl hält Vychytil für denkbar. "Als strenger Beamter stand man vor dem Ministerium sicher besser da", sagt er. Mit der Entspannung bei der Zahl der Asylanträge entspannte sich aber auch zunehmend die Stimmung zwischen Behörden, NGOs und Kirchenvertretern.
Wie ernst es um die Motivation potenzieller Taufkandidaten tatsächlich stehe, merke man zwar in der Regel schon beim Erstgespräch, sagt Vychytil. Um sich einen genaueren Eindruck über die Motive zu machen, haben er und seine Kolleginnen und Kollegen aber deutlich mehr Zeit. Denn einer potenziellen Taufe geht zumindest in der katholischen Kirche ein mindestens einjähriger Prozess mit idealerweise wöchentlichem "Taufunterricht" und zwischenzeitlichen kirchlichen Ritualen, der sogenannte Katechumenat, voraus. In den auch hierzulande zunehmend beliebteren Freikirchen kann es vom Taufinteresse bis zur vollzogenen Taufe dagegen auch recht schnell gehen.
Chancen hängen auch vom zugeteilten Richter ab
Ein Ablehnen eines Taufbewerbers ist kirchenrechtlich nur in Ausnahmefällen möglich. "Es gibt aber schon Fälle, wo dann die Taufvorbereitung deutlich länger dauert als ein Jahr", sagt Vychytil. Ohnehin aber ist die Einschätzung von Kirchenvertretern nicht entscheidend für den Ausgang eines Asylverfahrens wegen religiöser Verfolgung. Zwar werden sie ausführlich als Zeugen gehört und ihre Einschätzung durchaus in jene des Richters einbezogen. Ihre Entscheidungen trifft die Justiz aber naturgemäß unabhängig von kircheninternen Angelegenheiten.
Bei jenen, die den Prozess der Taufvorbereitung gut durchlaufen würden, sei die Wahrscheinlichkeit für einen positiven Asylbescheid zwar durchaus hoch, berichtet Vychytil. Es habe in den vergangenen Jahren auch sehr wenige Abschiebungen von Konversionswilligen gegeben. Garantie für einen Aufenthaltstitel gibt es wegen eines Religionsübertritts aber keine. Die Gerichte würden vor allem zu beurteilen versuchen, ob die Religion für einen Asylwerber so identitätsstiftend sei, dass ihm in der Heimat deshalb tatsächlich Gefahr drohe, sagt Vychytil. Wie grundsätzlich in Asylverfahren, hängen die Chancen aber auch wesentlich vom einzelnen Richter oder der Richterin ab. Einige würden die Situation "genau analysieren und abwägen, andere sind bekanntermaßen sehr streng", sagt Vychytil. "Die Wahrscheinlichkeit, einen negativen Asylbescheid zu bekommen, ist dann deutlich höher."