Zum Hauptinhalt springen

"War wahrscheinlich ein Unfall"

Von Daniel Bischof

Sieben Jahre Haft für Mann, der seine Frau von Dachterrasse gestoßen haben soll.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 6 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Wien. Herr E. sei ein Mann, der "immer Frieden wolle". Auseinandersetzungen gehe er aus dem Weg. Das Sachliche, das Ruhige, das seien vielmehr die Ebenen, auf denen der unauffällige E. agiere, sagt die psychiatrische Gerichtsgutachterin Sigrun Roßmanith. Es sind Beschreibungen, die so gar nicht zur angeblichen Tat passen, welche die Staatsanwaltschaft Wien dem 46-Jährigen vorwirft. Er soll am 22. April 2017 seine Ehefrau in Tötungsabsicht von der 15 Meter hohen Dachterrasse der ehelichen Wohnung in Wieden gestoßen haben. Er ist wegen Mordes angeklagt.

"Ich bin schuld am Tod meiner Frau", gesteht der IT-Techniker am Montag beim Geschworenenprozess am Wiener Straflandesgericht. Doch ein Mörder sei er nicht - ein Unfall habe den Sturz verursacht. Seine Frau sei mit Händen und Füßen auf ihn losgegangen. Als er sie von sich weggedrückt habe, sei sie rücklings über die Brüstung gefallen. Vor der Polizei hatte er noch angegeben, die Frau mit den Händen gepackt, über das Geländer gehoben und losgelassen zu haben.

"Eine schlechte Phase"

Die beiden hatten sich bereits 1991 kennengelernt. 2012 intensivierte sich der Kontakt wieder, 2013 heirateten sie. Die Frau litt unter seelischen Problemen - sie hatte Angst vor dem Älterwerden. Freunde empfahlen ihr deshalb, zu einem Therapeuten zu gehen. 2015 fiel sie polizeilich auf, als sie psychotisch herumtobte.

Von E. verlangte die Frau, er müsse sich einer Sterilisation unterziehen. Obwohl ihr Ehemann dem Wunsch nachkam, wurde die Frau schwanger. Im April 2014 brachte sie eine Tochter zu Welt. "Sie hat die Kleine geliebt", sagt die Großmutter des Kindes. Sie hat nach dem Tod der Mutter und nach der Inhaftierung des Vaters die Obsorge für das Mädchen übernommen.

Am 22. April 2017 wollte die Familie anlässlich des 45. Geburtstages der Mutter mit Freunden und Verwandten in einem Lokal feiern. Die Frau erschien nicht, der Mann und die Tochter gingen alleine in das Lokal. Anschließend begab sich der Mann mit dem Kind zu Freunden. Er wollte seine Frau daheim "ausspinnen" lassen, erklärt der Angeklagte. Er behauptet, dann jedoch eine SMS von ihr erhalten zu haben. In dieser habe sie angekündigt, mit einem anderen Mann zu schlafen. Das befreundete Paar habe ihn daraufhin überredet, in die Wohnung zu fahren.

Er traf seine Frau betrunken an. Laut dem medizinischen Gerichtsgutachten hatte sie im Todeszeitpunkt 1,56 Promille Alkohol im Blut. Sofort sei seine Frau auf ihn losgegangen. Er behandle sie nur mehr als Mutter, nicht mehr als Frau, habe sie ihm etwa vorgeworfen. "Ich war hin- und hergerissen zwischen Verständnislosigkeit, Angst und Trauer."

Im Schlafzimmer habe sie nach ihm getreten und auf ihn eingeschlagen. Ein Küchenmesser habe er ihr entwendet. "Um mich zu beruhigen", sei er auf die Terrasse gegangen. Dort habe sie ihn erneut attackiert. Er habe sie gewürgt und weggedrückt. "Es war wahrscheinlich ein Unfall, weil ich nicht vorhatte, sie zu töten."

Nach dem Sturz begab sich E. zurück zu den Freunden. Die Polizei oder Rettung kontaktierte er nicht. Er sei geschockt und panisch gewesen. "Ich muss für unsere Tochter da sein. Das war das Einzige, was ich gedacht habe." Die Freundin fuhr nach einiger Zeit in die Wohnung, um mit der 45-Jährigen zu reden. Sie entdeckte die Leiche.

Roßmanith meint, dass hinter dem Verhalten des Mannes eine "katathyme Krise" stecken könnte. Eine solche Krise könne den schwächeren Partner in einer Beziehung betreffen. Demütigungen und psychische Verletzungen würden sich bei dem Betroffenen anstauen, bis ein Tropfen alles zum Überlaufen bringe. "Im Tatzeitpunkt kommt es zu einem Durchbruch auch dieser früheren Verletzungen", erklärt sie.

Totschlag statt Mord

Mit dem knappest möglichen Abstimmungsverhalten wird die Mordanklage am Abend von den Geschworenen verworfen: Vier stimmen dafür, vier dagegen. Bei Stimmengleichheit ist zugunsten des Angeklagten auszugehen. Die Eventualfrage in Richtung Totschlag wird bejaht. E. wird zu sieben Jahre Haft verurteilt. Der Tochter wird 50.000 Euro Trauerschmerzengeld zugesprochen. Die Mutter der Getöteten erhält 5000 Euro zu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.