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Die Unesco-Welterbekonvention bildet den Rahmen dafür, gemeinsam Kulturgüter und Naturlandschaften für künftige Generationen zu bewahren.
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Im Zusammenhang mit den verschiedenen Bauvorhaben in Wien ist jüngst auch die Diskussion über das Unesco-Welterbe und Wiens Welterbestatus neu aufgeflammt. Es ist daher angebracht, einige grundsätzliche Aspekte der Welterbeidee in Erinnerung zu rufen. Sie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Überflutung Nubiens durch den Assuan-Staudamm und der damals drohenden Zerstörung der Tempelanlage von Abu Simbel. In einer beispiellosen internationalen Aktion konnten sie gerettet werden - doch andere, vielleicht nicht so bedeutende Tempel versanken im Stausee.
Gleichzeitig mit dieser einzigartigen Aktion wuchs damals das Bewusstsein, dass es kostbare Dinge auf der Welt gibt, kulturelle Errungenschaften, Baudenkmäler, Naturlandschaften, die als ideeller Besitz der gesamten Menschheit anzusehen und deshalb für künftige Generationen zu bewahren sind.
Auf Grundlage dieser Erkenntnis hat die Unesco ein völlig neues Völkerrecht entwickelt. Schließlich ist das Prinzip der nationalen Souveränität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten von Staaten nach wie vor stark, daher ist es nicht selbstverständlich, dass die internationale Staatengemeinschaft den Gedanken einer gemeinsamen Verantwortung für herausragende kulturelle Leistungen und den Schutz wichtiger Landschaften und Naturgütern akzeptiert hat. Diese sind seit 1975 in der Welterbekonvention und den nachfolgenden Schutzkonventionen verankert.
Heute wissen wir, dass Naturgüter endlich sind und globale Bedrohungen bestehen, denen wir nur global unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten begegnen können. Und uns ist bewusst, dass Kulturgüter unwiederbringlich verloren gehen können, die uns allen gehören.
Die Welterbekonvention bildet den Rahmen für diese gemeinsame Anstrengung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit. In Österreich ist sie seit 1993 in Kraft, wir sind mit neun Welterbestätten in der Liste vertreten. Österreich hat sich verpflichtet, die innerhalb der Landesgrenzen gelegenen Stätten zu schützen und zu erhalten. Nicht die Konvention bewirkt den Schutz, sie setzt ihn bereits voraus.
Wir sind manchmal mit dem Vorwurf konfrontiert, der Welterbestatus komme einem musealen Einfrieren gleich, das eine wirkungsvolle wirtschaftliche Nutzung und die dafür nötige Innovation nicht mehr zulasse. Das stimmt so nicht, und es ist Aufgabe und Anliegen der Unesco-Kommission, hier aufzuklären: Die Konvention ist ein Schutzinstrument, das die Nutzung nicht ausschließt, aber unter dem Aspekt von Nachhaltigkeit und Vereinbarkeit anspricht - schützen und nützen sind kein Gegensatzpaar, sondern können und müssen in Einklang gebracht werden.
Heute umfasst die Unesco-Liste 981 Eintragungen in 160 Staaten. Das klingt viel, ist es aber eigentlich nicht, wenn man 193 UN-Mitgliedstaaten und eine Weltbevölkerung von sieben Milliarden Menschen in Rechnung stellt. Man sollte auch bedenken, dass mehr als 34 Prozent aller internationalen Reisen einen kulturellen Hintergrund haben. Die Anerkennung als Welterbestätte, das Gütesiegel, das historisches und kulturelles Interesse oft mit landschaftlicher Schönheit verbindet, hat also auch eine durchaus bedeutende wirtschaftliche Komponente.