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Österreich hat - wie immer - keine klare Position für die anstehenden Entscheidungen in Brüssel.
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Kanzler Werner Faymann wird beim Europäischen Rat diesen Donnerstag und Freitag den Sonderrechten für Großbritannien zustimmen. Warum? Das weiß man nicht so genau - denn eine intensive politische Debatte dazu findet in Österreich nicht statt.
Der britische Premier David Cameron hat die EU in Geiselhaft genommen und versucht so, seine Forderungen durchzusetzen: mehr Frei-
handel, mehr Wettbewerb, Rückbau sozialer Errungenschaften. Erstaunlicherweise scheint er damit Erfolg zu haben: Die EU-Staats- und Regierungschefs erstellten in Windeseile ein Wunsch-Bouquet an Sonderregeln und maßgeschneiderten Ausnahmen. Quasi Europa à la carte.
Dabei stehen Camerons Forderungen diametral zu manchen nationalen Positionen. Österreich etwa wird nicht müde, seine Skepsis gegen einige Freihandelsvorhaben (Stichwort: TTIP) auszudrücken und sieht sich als Kämpfer und Wegbereiter für ein "sozialeres Europa". Das scheinen aber nur Lippenbekenntnisse für den innerösterreichischen Boulevard zu sein. Beim Europäischen Rat in Brüssel wird wieder einmal die persönliche Überzeugung in Wien zurückgelassen und brav zugestimmt.
Immer wieder erstaunlich am österreichischen System sind das beharrliche Nichtagieren und die konsequente Verweigerung einer öffentlichen politischen Diskussion. Das Sonderrechte-Paket ist seit Anfang Februar für jedermann im Internet einsehbar. Dennoch sieht niemand die Notwendigkeit, zu diskutieren und eine klare österreichische Position zu beziehen. Dabei hat das Parlament mit Artikel 23e der Bundesverfassung ein passendes Instrument, um recht- und frühzeitig auf anstehende EU-Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Der Nationalrat kann jederzeit eine Stellungnahme festlegen, an die Österreichs Minister dann bei Verhandlungen und Abstimmungen in Brüssel gebunden sind. Artikel 23e kam seit dem EU-Beitritt de facto nie zur Anwendung. Warum? Vielleicht, weil auch Abgeordnete davor zurückschrecken, rechtzeitig (!) vor einer EU-Entscheidung eine klare bindende Position zu beziehen.
Es wäre aber auch höchste Zeit, die Partner im Europäischen Rat über eine andere Tatsache zu informieren, quasi über eine "europapolitische Ursünde": Faymanns legendären Brief an die "Kronen Zeitung" und die damalige politische Selbstverpflichtung - damals wurde für die nächste EU-Vertragsrechtsänderung eine verbindliche Volksabstimmung in Österreich versprochen.
Jeder, der sich den Cameron-Sonderrechte-Geschenkkorb in den vergangenen Wochen angesehen hat, wird wissen, dass diese Zugeständnisse nur mittels Vertragsänderung wirklich machbar sind. Auch weil Cameron auf eine (rechts-)verbindliche Zusage der Staats- und Regierungschefs drängt, das jetzige Sonderrechte-Paket bei der nächsten EU-Vertragsänderung umzusetzen und davor bereits anzuwenden (also das Abstimmungsverhalten ab sofort danach auszurichten).
Bisher hat sich Österreich um eine klare Position zu diesen Sonderregeln gedrückt. Um eines wird der Bundeskanzler jedoch nicht herumkommen: Wozu auch immer er am 18./19. Februar zustimmen wird - seine Zustimmung kann nur unter Vorbehalt erfolgen. Nämlich dem Vorbehalt einer verbindlichen Volksabstimmung in Österreich.

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