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Was blieb von den Konjunkturgesetzen?

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Mit drei Konjunkturbelebungsgesetzen hat die Regierung beabsichtigt, der Wirtschaftsflaute entgegenzuwirken. Die drei Gesetze - aus den Jahren 2002 und 2003 - haben sich teilweise überlappt, teilweise ausgeweitet und inzwischen teilweise wieder eingeschränkt. Was ist von ihnen als Konjunkturanreiz für 2004 geblieben? Ein Überblick:


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Verlängert bis Ende 2004 wurde vor allem die 10%ige Investitionszuwachsprämie. Der "kleine" Forschungsfreibetrag darf seit diesem Jahr bis zu 25% betragen, die alternative Prämie steigt heuer von 5% auf 8%.

Bis Ende dieses Jahres verlängert wurde auch die 12%ige bzw. 20%ige Abschreibungsmöglichkeit für katastrophenbedingte Ersatzgüter sowie die an ihrer Stelle mögliche Sonderprämie. Geld- oder Sachspenden bei Katastrophenfällen bleiben als Werbemaßnahmen weiterhin absetzbar.

Eine (weiterhin passivierte) steuerliche Abfertigungsrückstellung darf nur mehr 45% der fiktiven Dienstnehmeransprüche betragen (für Dienstnehmer ab 50 allerdings weiterhin bis zu 60%). Die zugehörigen Deckungswertpapiere dürfen zu Ende 2004 auf 30% der Rückstellung vom Vorjahresultimo reduziert werden.

Im Bereich der Betriebsneugründungen ist das "NEUFÖG"-Gesetz (Neugründungsförderungsgesetz) nun auch auf Betriebsübertragungen anwendbar. Eine im Zuge dessen anfallende Grunderwerbsteuer wirkt erst ab Grundstückswerten von 75.000 Euro.

Im Dienstnehmerbereich ist vor allem der mit 20% mögliche Bildungsfreibetrag von Interesse, der nun auch - limitiert - für innerbetriebliche Aus-/Fortbildungsmaßnahmen gilt. Umschulungsausgaben zwecks Einstieg in ein neues Berufsfeld sind als Aus-/Fortbildungskosten generell steuerlich absetzbar (als Betriebsausgaben oder Werbungskosten).