Laut Justizministerin Maria Berger ist mit der EU-Grundrechte-Agentur "ein langjähriges österreichisches Anliegen verwirklicht worden". Die Agentur ersetzt seit 1. März 2007 die Anti-Rassismus-Stelle.
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1997 wurde die "Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" (Anti-Rassismus-Stelle) als einzige der dezentralisierten Agenturen in der EU in Wien lokalisiert. Ihre Hauptfunktion bestand darin, der EU und ihren Mitgliedstaaten objektive und zuverlässige Informationen über rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Phänomene bereitzustellen. Im Vorfeld der 2000 gegen Österreich verhängten EU-Sanktionen kam ihr dabei eine wichtige Rolle zu.
Umwandlung
Im Zuge der Verankerung der "EU-Grundrechtecharta" im geplanten Vertrag über eine neue Verfassung für Europa regte der Europäische Rat an, die Anti-Rassismus-Stelle auszubauen und ihr Mandat auszuweiten. Aus der Anti-Rassismus-Stelle sollte eine "Agentur für Grundrechte" werden. Nach entsprechenden Vorschlägen der Kommission vom Oktober 2004 und Juni 2005 erklärte die österreichische Präsidentschaft diese Frage zu einem ihrer wichtigsten Anliegen, konnte die Widerstände im Rat Justiz und Inneres aber nicht überwinden. Erst unter finnischem Vorsitz konnte eine politische Einigung erzielt werden. Am 15. Februar 2007 kam es schließlich zur Verabschiedung der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (ABl 2007 L 53/1), durch die die Anti-Rassismus-Stelle mit
1. März 2007 aufgehoben und durch die EU-Grundrechte-Agentur ersetzt wurde. Als Rechtsnachfolgerin der "Anti-Rassismus-Stelle" übernimmt die EU-Grundrechte-Agentur all deren Rechte und Pflichten sowie auch den Amtssitz in der Rahlgasse 3 im 6. Wiener Gemeindebezirk. Sie verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit und besitzt einen Verwaltungsrat, einen Exekutivausschuss, einen Wissenschaftlichen Ausschuss und einen Direktor. Für den Verwaltungsrat werden alle Mitgliedstaaten jeweils eine unabhängige Persönlichkeit und die Europäische Kommission zwei Vertreter benennen. Der Europarat entsendet ebenfalls je einen Vertreter in den Verwaltungsrat und den Exekutivausschuss. Zur besseren Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft muss die Agentur ein Kooperationsnetz, die "Plattform für Grundrechte", einrichten. Künftig wird sie über einen Personalstand von 100 Mitarbeitern und über ein - im Vergleich zur Anti-Rassimus-Stelle verdoppeltes - Budget von 16 Millionen Euro für 2007 verfügen.
Die Agentur hat den gesamten Grundrechtsbereich in der EU - wie er in Artikel 6 Abs. 2 EU-Vertrag verankert ist - zu beobachten und zu dokumentieren. Sie muss ihre Erkenntnisse allen Organen, Ämtern und Agenturen in der EU zur Verfügung stellen.
Aufgaben eingegrenzt
Ihre Aufgabe besteht daher nicht darin, in unmittelbarer Konkurrenz zu den Gemeinschaftsgerichten und dem Europäischen Ombudsman individuelle Beschwerden wegen Grundrechtsverletzungen und Missständen bei der Verwaltung zu verfolgen. Ihre Gutachten und Berichte dürfen auch nicht Fragen der Rechtmäßigkeit von Kommissionsvorschlägen, Stellungnahmen der Organe im Rechtsetzungsverfahren oder die Rechtmäßigkeit von Handlungen betreffen, ebenso wenig wie sie sich mit der Frage befassen dürfen, ob ein Mitgliedstaat einer Vertragsverpflichtung nachgekommen ist oder nicht. Die Befürchtungen des Europarates, dass die EU-Grundrechte-Agentur in seinen ureigensten Kompetenzbereich des Grundrechtsschutzes eindringen könnte, wurden damit ausgeräumt.