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Was darf die Kommission?

Von Heike Hausensteiner

Europaarchiv

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Die für Österreich bedeutenden Entscheidungen der Kommission (Entwurf einer Wegekostenrichtlinie, Klage gegen Lkw-Fahrverbote) beruhen auf den beiden wichtigsten Befugnissen der Brüsseler Behörde: Zum einen hat die Kommission das alleinige Vorschlagsrecht, wenn neue Gesetzesmaterien beschlossen werden sollen. Hat die Kommission von ihrem Initiativrecht Gebrauch gemacht, müssen der Rat (die Minister der Mitgliedstaaten) und das Europäische Parlament erst dem Entwurf zustimmen bzw. dazu angehört werden, bevor die Neuregelung in Kraft tritt.

Zum anderen ist die Kommission die "Hüterin" der EU-Verträge, das heißt, sie kontrolliert die Einhaltung des EU-Rechts. Falls ein Mitgliedstaat dagegen verstößt, ist die Kommission befugt und verpflichtet, einzuschreiten und gegen das Land Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu erheben. Durch die Fahrverbote für Lkw in Tirol werde die Warenverkehrsfreiheit eingeschränkt; diese ist aber eine der vier Grundfreiheiten (für Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital) - und damit Grundrecht - in der EU, argumentiert die Kommission.