Unterschiedliche Steuerbelastung. | GmbH ist steuerlich am flexibelsten. | Wien. Die Rechtsformwahl eines Unternehmens zählt wohl zu den wichtigsten und schwierigsten unternehmerischen Entscheidengen. Aspekte der Haftungsbeschränkung sind ebenso zu berücksichtigen wie die Gründungskosten und die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung. In der Praxis spielt allerdings die Steuerbelastung vor allem für Klein- und Mittelbetriebe eine dominante Rolle.
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Ein Einzelunternehmen ist von den Rechtsformkosten sicherlich die billigste Form der Unternehmensführung. Personengesellschaften wie die OPG und KG (Offene Personengesellschaft und Kommanditgesellschaft ab 1.1.2007) ermitteln ihre Gewinne nach den gleichen steuerlichen Grundsätzen wie Einzelunternehmen. Allerdings verteilt sich der Unternehmensgewinn auf mehrere Gesellschafter, weshalb gerade bei Familienunternehmen ein steueroptimales Familiensplitting zu empfehlen ist. Verdienen beispielsweise zwei Familienmitglieder zusammen 100.000 Euro, zahlen sie rund 8500 Euro weniger Einkommensteuer, als wenn dieser Betrag nur einem Alleinverdiener zufällt. Selbstverständlich muss das Einkommen tatsächlich von beiden Personen verdient werden, weil ansonsten das Familiensplitting von den Finanzbehörden nicht anerkannt wird.
Seit Jänner 2004 können nicht entnommene Gewinne zudem von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit dem halben Durchschnittssteuersatz besteuert werden. Voraussetzungen hierfür sind Gewinne aus Land- und Forstbetrieb oder Gewerbebetrieb sowie die Erstellung einer Bilanz. Es muss aber nachversteuert werden, wenn innerhalb von sieben Jahren der begünstigte Gewinn in die Privatsphäre des Unternehmers entnommen wird. Der Ausschluss von Freiberuflern ist derzeit Gegenstand eines Gesetzprüfungsverfahrens vor dem VfGH. Die begünstigte Behandlung von nicht entnommenen Gewinnen ist jedenfalls ein wichtiger Schritt zur rechtsformneutralen Besteuerung - also unabhängig von der Gesellschaftsform.
Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften können ihre Gesamtsteuerbelastung besser gestalten als andere Rechtsformen. Die Gewinne unterliegen einem Tarif von 25 Prozent an Körperschaftsteuer - die Flat-Tax ist hier bereits realisiert. Wenn nach den ausbezahlten Geschäftsführerbezügen ein Restgewinn bleibt, kann dieser an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Er unterliegt dann der Kapitalertragsteuer, weshalb die Gesamtsteuerbelastung 43,75 Prozent beträgt (25 Prozent Körperschaftsteuer zuzüglich 25 Prozent KESt von 75 Prozent der Ausschüttung).
Da der allgemeine Einkommensteuertarif bis zu 50 Prozent betragen kann, ergibt sich in der Variante der Vollausschüttung ein Vorteil der GmbH als Rechtsform ab einen Gewinn von rund 135.000 Euro. Wenn nicht ausgeschüttet wird, ist die GmbH schon bei einem Gewinn von 50.000 Euro günstiger. Ertragsteuerlich ist die GmbH daher sehr flexibel, zumal zwischen einkommensteuerpflichtigen Geschäftsführerbezügen und KEST-pflichtigen Gewinnausschüttungen optimiert werden kann.
Ein Rechtsformwechsel kostet natürlich auch Geld, vor allem Beratungs- und Gerichtskosten. Eine Umgründung kann schon Kosten eines Beraterstabes von Anwälten, Steuerberatern, Notaren und Wirtschaftsprüfern von 10.000 Euro und mehr verschlingen.
Rechtsformunabhängig
Dies und die Unsicherheiten bei der Prognose der zukünftigen Gewinn- und Liquiditätssituation ist der Grund, warum man in der Steuerpolitik eine rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung diskutiert. Schließlich würde eine rechtsformunabhängige Besteuerung auch dazu führen, dass die optimale Rechtsform aus betriebswirtschaftlicher Sicht und aus dem Gesichtspunkt der Haftungs- und Risikobeschränkung ohne Steuereinfluss gewählt wird.
Siehe auch Seite 27
Erich Wolf ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien.